Hallo,
ein MA ist aus der Kirche ausgetreten und nun hat sich die
Steuerklasse von 1 auf 6 geändert.
Der MA sagt, er ist nur ausgetreten - er hat keinen Nebenjob
angenommen und auch sonst nichts geändert.
Wieso hat sich die Stkl. dann überhaupt geändert?
Wie kriegt man nun am schnellsten die Elstam-Daten berichtigt?
Kann ich das machen oder muss der MA selbst aktiv werden?
Was sagt denn das Übernahmeprotokoll zur Änderung der Steuerklasse?
Zum Vergleich auch mal die Auswertung 462 temporär anfordern, um die Elstam-Rückmeldungen einsehen zu können.
Hallo,
in der Rückmeldung steht nur:
Wert bisher: 1
Wert aus Rückmeldung: 6
In der Auswertung 462 steht auch nicht mehr.
Die einzige Änderung ist der Kirchenaustritt.
Alles andere ist gleich geblieben.
Ich kann auch nicht erklären wieso.
Im Protokoll muss stehen, ab wann die Änderung gilt. Einfach neue Anmeldung 1 Tag später als Hauptarbeitgeber (AN öffnen, Menü Mitarbeiter > Elektronische Lohnsteuerkarte).
die Änderung gilt ab 06/2022, ist aber eben Unsinn.
Es gibt leider keinen Hinweis, wo das herkommt.
Hab mich schon gefragt, ob beim Eintippen des Kirchenaustritts
evtl. irgendwo versehentlich was verändert wurde, ohne dass der
Bearbeitende das bemerkt hat.
Am Besten wird sein, der MA klärt das mit dem FA.
Ich habe exakt das selbe Problem bei einem AN. Einzige Beschäftigung, keine andere Änderung als der Kirchenaustritt.
Dann vermute ich mittlerweile einen Software-Fehler beim FA.
Auch unserer Ansicht nach müsste das der AN mit seinem FA klären.
Ich habe eine Rückmeldung vom AN erhalten. Sein Finanzamt teilte mit, wir hätten mit Nebenarbeitgeber gemeldet. In LuG ist ganz klar Hauptarbeitgeber angegeben - im Elstam-Protokoll ist aber tatsächlich in der Spalte "Hauptarbeitgeber nein" angegeben. Und das schon seit Februar (ist mir nicht aufgefallen, da sich nichts an der Steuerklasse geändert hatte). Also liegt hier wohl ein Datev-Fehler vor?
Hallo,
vermutlich wurde der Mitarbeiter von einem anderen Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber angemeldet. Daraufhin erhalten Sie einen neuen Meldebeginn als Nebenarbeitgeber und damit die Steuerklasse 6 zurückgemeldet.
Informationen dazu, wie Sie das Beschäftigungsverhältnis als Hauptarbeitgeber wiederherstellen können, finden Sie in unserem Dokument – Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren.
Sollten Sie aus einem anderen Grund als Nebenarbeitgeber gemeldet haben, können wir das gerne individuell prüfen.
Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.