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Kirchensteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeitern

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letzte Antwort am 20.07.2020 08:45:13 von MartinaP
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MartinaP
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

so langsam trudeln die Steuer-ID Nummern der Saisonkräfte ein und somit auch die Rückmeldungen über ELStAM.

 

Laut Literatur ist bei beschränkt Steuerpflichtigen die Steuerklasse 1 bei Hauptarbeitgeber ohne Kirchensteuerabzug anzuwenden. Bei der Rückmeldung wird die Konfession gemeldet und auch von LODAS abgerechnet.

 

Ich habe hier noch kein Thema dazu gefunden.

 

Ist das korrekt???

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Martina

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
181 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn der Arbeitnehmer auf "beschränkt steuerpflichtig" geschlüsselt ist wird keine Kirchensteuer abgerechnet. Daran ändert sich auch nichts durch die Aufnahme von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern beim ELStAM-Verfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MartinaP
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
171 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

 

die Schlüsselung steht korrekt auf beschränkt steuerpflichtig..

Ich habe bereits mit dem entsprechenden Mandanten einen Servicekontakt an die Datev gestellt.

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Einen schönen Wochenstart!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Peulen

 

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letzte Antwort am 20.07.2020 08:45:13 von MartinaP
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