Guten Morgen,
ein Mandant hat mich gefragt, ob es möglich wäre über den Buchungsbeleg die Konten 1741 und 4130 zu splitten. Er kennt es so von seine Vorberater.
1741 soll quasi aufgeteilt werden nach LSt, KiSt, Soli und 4130 nach KV, PV usw.
Ist das programmtechnisch möglich?
Vielen Dank schon mal.
Die dazu notwendige Bruttolohnverbuchung richten Sie beim Mandanten > Finanzbuchführung (Allgemeine Angaben (Arbeitsbereich) - DATEV Hilfe-Center) ein. Über den Buchungsbeleg erfolgte dann die richtige Zuordnung in der Fibu.
Bitte nicht falsch verstehen, aber mit Erfahrung ist das eine Sache von 5-10 Minuten. Ansonsten sollten Sie zunächst alle Lernmöglichkeiten der DATEV (Online oder Präsenz) nutzen. Viel Erfolg.
Vielen Dank für die Antwort, vielleicht habe ich meine Frag nicht klar gestellt. Der Mandant wird schon abgerechnet und ein Buchungsbeleg ist auch erstellt.
Standard von der Datev ist aber, dass auf 1741 eine Buchung mit Buchungstext Verbindlichkeiten Lohn-und Kirchensteuer mit einem Gesamtbetrag erstellt wird. Der Mandant möchte aber gerne (so wie es beim Vorberater war) drei separate Buchungen auf 1741 d.H. 1x Lohnsteuer 1x Kirchensteuer 1x Soli im Buchungstext mit den jeweiligen Beträgen.
Das selbe gilt für 4130.. Eine Buchung Betrag KV, eine PV usw usw.
Frage: Hatte der Vorberater vielleicht LODAS?
Denn in LODAS wird diese Aufteilung (zumindest auf #1741) einzeln vorgenommen - und ich würde das gerne in einer Sammelbuchung haben und von DATEV-Seite wurde mir mitgeteilt, das geht nur einzeln.
Vielleicht ist das auch einer der Unterschiede zwischen LODAS und Lohn und Gehalt?
Lodas war es tatsächlich nicht, weil im Lodas als Buchungstext ja trotzdem Verbindlichkeiten Lohn-und.... steht. Bei dem Vorberater stand wirklich im Buchungstext nur Lohnsteuer und im nächsten Kirchensteuer und im nächsten Soli..
Ich hoffe das ist verständlich..😀
@Laura_NHG1 schrieb:Standard von der Datev ist aber, dass auf 1741 eine Buchung mit Buchungstext Verbindlichkeiten Lohn-und Kirchensteuer mit einem Gesamtbetrag erstellt wird. Der Mandant möchte aber gerne (so wie es beim Vorberater war) drei separate Buchungen auf 1741 d.H. 1x Lohnsteuer 1x Kirchensteuer 1x Soli im Buchungstext mit den jeweiligen Beträgen.
Vielleicht sollten Sie mal mit dem Mandanten sprechen: Die einbehaltene LSt, Kist und der Soli sind keine Aufwendungen, die Ihren Mandanten interessieren sollten. Das sind alles Personalkosten, wobei z.B. aufgrund einer Steuerklassenwahl oder eines Kirchenaustritts oder der Geburt eines Kindes oder einer Trennung/Heirat der Betrag unterschiedlich zwischen 1740 und 1741 aufgeteilt wird. Einen Mehrwert an Information für den Mandanten kann ich darin nicht erkennen.
Warum die Datev das bei ihren zwei Lohnprogrammen unterschiedlich macht, lässt sich nur durch großes Beharrungsvermögen (oder Sturheit) und fehlende Veränderungsbereitschaft des Tankers Datev erklären. Vermutlich sind zur Angleichung 10 Anträge auf Schiefertafeln, 20 Ideas und mindestens 2 Jahre Wartezeit erforderlich.
Hallo,
Sie haben in den Mandantendaten unter Finanzbuchführung in der Kontenverwaltung die Möglichkeit, für die LSt, KiSt und den Soli jeweils ein eigenens Konto anzulegen. Diese können dann unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten in den Verbindlichkeitskonten unter Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschalg hinterlegt werden.
Für das angesprochene Konto 4130 Gesetzliche soz. Aufwendungen geht dies nicht, da unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten | Kostenkonten nur die AG-Anteile SV in Gesamtsumme mit dem Konto 4130 gebucht wreden können. Hier ist eine Differenzierung zwischen KV und PV nicht möglich.
Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1070226 - Finanzbuchführung .