Hallo! Ich habe bisher noch nichts zu dem Thema gefunden und wollte mal eure Meinung hören. Also ein Mandant hat alle Mitarbeiter ins home office geschickt und möchte gerne einen Zuschuss zu Strom/Internet etc. zahlen. Wisst ihr zufällig, ob man da ggf. durch Corona das steuerfrei zahlen könnte? Soweit ich weiß, kann man bis 50 Euro pauschal versteuern und dann ist der Betrag SV frei. Aber vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit. Ich danke für eure tolle Hilfe.
Liebe Community,
können Sie mit Ihrem Erfahrungsschatz weiterhelfen?
Andernfalls, wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an das zuständige Finanzamt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Abend,
imho handelt es sich dabei um Werbungskostenersatz, den der Arbeitgeber steuer-und sozialversicherungsfrei aufzahlen darf. Zur Berechnung: Es darf alles angesetzt werden, was der Arbeitnehmer bei seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen dürfte. Ob es zu Coronazeiten Erleichterungen/Pauschalen gibt, würde ich beim Finanzamt nachfragen (und bitte hier posten)
Beste Grüße
Hallo Community,
auch ich bin der Ansicht - und so handhaben wir das hier auch - dass es sich und Werbungskostenersatz handelt. Der ist allerdings ( gerade im konkreten Fall) eben NICHT steuer- und soz-frei. Die Ausnahmeregelungen von §3 Nr.16,30,31 EStG sind nicht einschlägig - es sei denn man würde die Nutzung des Mitarbeitereigenen PCs dem Werkzeuggeld gleichstellen (was ich für ziemlich weit hergeholt halten würde)
Denkbar wäre eine vorher vereinbarte Lohnumwandlung - ist dann aber ja kein echter „Zuschuss“ mehr.
Wir zahlen hier für jeden von der Kanzleileitung angeordneten HomeOffice-Tag 5,— EUR Werbungskostenersatz. Der HomeOffice-Vertrag sieht ein einseitiges Bestimmungsrecht der Kanzleileitung mit einer 4-tägigen Vorkündigungsfrist vor und geht davon aus, dass in der Regel 1-Tag die Woche der mit der Vorankündigung festzulegen ist in der Kanzlei erbracht wird. Den Kanzleitag haben wir wegen Corona ausgesetzt - Partner sind alleine in der Kanzlei.
Imho handelt es sich um Aufwand, der im ausschließlichen eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt und ist damit dem Arbeitgeber zuzurechnen.
Deshalb würde ich steuer- und sozialversicherungsfrei abrechnen. Ist vielleicht auch die Praktikerlösung.
Hallo HeiVo,
die Praktiker.Lösung hört sich ganz gut an, setzt dann aber mindestens eine solche“Zwangsbereicherung“ des Mitarbeiters voraus, wie es in meinem Beispiel genannt ist (BFH 17.9.1982 BStBL II 1983,39) .
hab trotzdem so meine Bedenken.
Ihre Lösung ist sicher die Praktikerlösung.
War ebenfalls mein Vorschlag , aber es ist auch klar in den Lohnsteuerrichtlinien ist der AG-Ersatz geregelt und dort sin die Home Office Kosten nicht genannt. Daher ist dem Grunde nach eine steuerfreie Erstattung nicht möglich.
Schön wäre es wenn einer der Community Mitglieder eine Lohnsteueranrufungsauskunft ( kostenfrei) durchfürhren könnte.
Im Falle meiner Mandaten war die Rede von einer Pauschalen von 50 EUR je Monat, was ich für durchaus angemessen halte und zeiten von Corona - sollte das auch einer Lohnsteuerprüfung standhalten.
Aber manchmal wird man halt nachträglich eines besseren belehrt. Der AG trägt das Risiko aber das wissen meine Mandanten.