Hallo zusammen,
eine Arbeitnehmerin ist ab Eintrittsdatum krank. Im Kalender - wir arbeiten mit Lohn und Gehalt - habe ich den Ausfallschlüssel EK eingegeben. Eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes wird aber nicht erstellt. Was für Angaben muss ich noch eingeben, damit eine Bescheinigung erstellt wird?
Gruß Christine Faust
Hallo Frau Faust,
wenn der Mitarbeiter zu Beginn der Beschäftigung krank ist und wegen der 4-Wochen-Frist des Entgeltfortzahlungsgesetz keine Lohnfortzahlung erhält, ist KEINE Entgeltbescheinigung zu übermitteln. Ob bzw. in welcher Höhe er Krankengeld bekommt, hängt von der vorherigen Tätigkeit ab.
Das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis beginnt erst mit Aufnahme der Beschäftigung oder mit einem Anspruch auf Entgeltzahlung (§ 186 Abs. 1 SGB V, BSG-Urteil vom 04.03.2014, Az. B 1 KR 64/12 R). Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Anmeldung bei der Krankenkasse.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Korrektur: Aktenzeichen angepasst
Hallo Herr Lutz,
danke für die Antwort. Ist ja logisch.
Da die Mitarbeiterin als Auszubildende bis Mitte Juni bei diesem Arbeitgeber bereits beschäftigt war und ab 1. Juli als Festangestellte wieder begonnen hat, habe ich gar nicht darüber nachgedacht die Entgeltmeldung über die alte Nr. zu erstellen.
Ein schönes Wochenende
Christine Faust
Hallo Herr Lutz,
"Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Anmeldung bei der Krankenkasse."
Wissen Sie, wie man Lohn und Gehalt dazu bringt, eine Anmeldung erst zum ersten Beschäftigungstag zu erzeugen? Bei mir hat das noch nie geklappt, trotz Schlüsselung "EK"
Gruß
Boris Haskanli
Hallo Herr Haskanli,
da kann ich leider nicht helfen, wir nutzen LODAS.
Und da erfolgt die Anmeldung automatisch mit dem Datum der Aufnahme der Beschäftigung bzw. Beginn der Entgeltzahlung, wenn man die Unterbrechung "krank bei Eintritt ohne Entgeltzahlung" nutzt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Faust,
wenn die AN zuvor schon im Betrieb war dann ist die Krankheit jetzt ja nicht "bei Eintritt". Daher ist die Schlüsselung EK auch schon nicht korrekt. Es ist also Lohnfortzahlung zu leisten.
VG
Hallo zusammen,
bei einer Krankheit ab Eintritt in die Firma, ist der Ausfallschlüssel EK Krank ab Eintrittsdatum ohne Lohnfortzahlung unter Bewegungsdaten | Kalender zu schlüsseln. Eine EEL-Meldung ist nicht zu erstellen.
haskanli: Auch im Programm Lohn und Gehalt wird die DEÜV-Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung (Abgabegrund 10) automatisch mit der Lohnabrechnung erstellt, sobald der Mitarbeiter die Beschäftigung tatsächlich aufnimmt, somit ab dem ersten Tag nach der EK Buchung.
Vielen Dank Uwe Lutz für Ihre Erläuterungen!
Wenn das Eintrittsdatum des aktuellen Beschäftigungszeitraums nicht den arbeitsrechtlichen Beschäftigungsbeginn darstellt, muss wie bereits von icko erwähnt im Krankheitsfall Lohnfortzahlung abgerechnet werden.
Damit Sie im Kalender den Ausfallschlüssel K Krankheit (Lohnfortzahlung) auch innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des neuen Beschäftigungszeitraums (im Lohnsystem) erfassen und abrechnen können, gehen Sie wie folgt vor:
- Unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum hinterlegen Sie im Feld "Ersteintrittsdatum in Firma" das tatsächliche Eintrittsdatum des Mitarbeiters.
- Zusätzlich aktivieren Sie unterhalb des Ersteintrittsdatums in Firma das Kontrollkästchen "Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden".
Im Anschluss ist die Erfassung des Ausfallschlüssels K ist im Kalender möglich. Bei U1-Pflicht, wird mit Erstellung der nächsten Lohnabrechnung der AAG-Antrag erzeugt.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Lutz
Was mache ich denn wenn die Krankenkasse dennoch eine Berechnungsgrundlage von mir will. Muss ich die Entgeltbescheinigung dann manuell machen?
Die Krankenkasse sagt, dass das vorhergehende Arbeitsverhältnis nur eine Rolle spielt wenn er auch da schon krank war. Bei mir ist der Mitarbeiter aber direkt ab dem 01.09.2022 krank und das ist auch gleichzeitig sein Eintrittsdatum.
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
M. Große
@MeliGroße schrieb:Was mache ich denn wenn die Krankenkasse dennoch eine Berechnungsgrundlage von mir will. Muss ich die Entgeltbescheinigung dann manuell machen?
Die Krankenkasse sagt, dass das vorhergehende Arbeitsverhältnis nur eine Rolle spielt wenn er auch da schon krank war. Bei mir ist der Mitarbeiter aber direkt ab dem 01.09.2022 krank und das ist auch gleichzeitig sein Eintrittsdatum.
Ja, die Krankenkasse kann, wenn sie es als erforderlich betrachtet, zur Berechnung des Krankengeldes eine Meldung vom aktuellen Arbeitgeber anfordern.
Das geht allerdings nicht auf elektronischem Weg, also manuell. Die KK hat sicherlich ein Formular oder sagt dir, was sie wie haben will.
Siehe Punkt 3.2.4.1