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Krankengeldzuschuss TvöD /EEL-Meldungen

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letzte Antwort am 03.11.2023 13:53:29 von Julia_Nagengast
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LK2
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Liebes DATEV Community,

 

wir habe eine Frage bezüglich der richtigen Erfassung des Krankengeldzuschuss nach TVÖD.

Wenn die 42 Tage Entgeltfortzahlung enden, beginnt der Bezug von Krankengeld.

 

Wenn wir es richtig verstehen, erfasst man in DATEV LODAS zuerst die Fehlzeit und versendet die EEL-Meldung.

 

Anschließend erfasst man das Vergleichs Netto (Wie im Dokument 5304998 Punkt 3 erfasst - Hinweis auf Seite 3 –>entspricht seit 06/2013 der in der Probeabrechnung ausgewiesene Netto-Verdienst dem tariflichen Netto-Entgelt bei der Erfassung in LODAS) Versteht man es richtig, dass das Vergleichs Netto laut Probeabrechnung genutzt wird? Aus diesem Wert errechnet sich dann auch der Krankengeldzuschuss. Allerdings ermittelt Lodas bei der EEL – Meldung einen anderen Netto-Verdienst.

 

Wenn man sich den Netto-Verdienst von der Probeabrechnung anschaut, wird als Rechengrundlage das Gesamtbrutto abzüglich steuerliche Abzüge und gesetzliche SV Abzüge herangezogen.

Wenn man sich das gemeldete Nettoentgelt laut EEL- Meldung anschaut, wird als Rechengrundlage das RV-Brutto abzüglich steuerliche Abzüge und gesetzliche SV Abzüge herangezogen.

 

Fragen:

  •  Welches Netto-Entgelt ist wirklich für die Berechnung des Krankengeldzuschusses nach TVöD zu berücksichtigen bzw. unter Fehlzeiten/ Weitergewährte AG-Leistungen/ Vergleichs- Netto zu erfassen.
  • Welche Felder sind noch zu berücksichtigen um den KG-Zuschuss nach TVöD richtig abzurechnen?

Des Weiteren habe ich das Problem, dass der Krankengeldzuschuss der Mitarbeiterin über dem 50,00 € Freibetrag liegt. Nun möchte die Krankenkasse eine Meldung über den Bezug von beitragspflichtigen Einnahmen nach §23c SGB IV über EEL.

Das erste Problem ist, dass in dem Monat der Erstellung der EEL zwei Entgeltersatzleistungen (Übergangsgeld und Krankengeld) abgerechnet wurden. Wie ich bereits in der DATEV-Community gelesen habe, kann nur eine EEL Meldung im gleichen Abrechnungsmonat erfolgen (in diesem Beispiel nur für das Übergangsgeld).

Nun ist mein nächstes Problem, wie ich die beitragspflichtigen Einnahmen die die Krankenkasse über EEL – Übermittelt haben wollen, versenden kann.

Vielen Dank für die Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


welches Netto-Entgelt als Vergleichs-Netto zu berücksichtigen ist, können wir nicht beurteilen.


Wenden Sie sich zur Klärung entweder an die zuständigen Tarifpartner oder lesen Sie dies in Ihrem

Tarifvertrag nach.

 

Sobald Sie die Eingaben nach Dokument Öffentlicher Dienst - Krankengeldzuschuss erledigt haben,

wird mit der Abrechnung die Auswertung 364 erzeugt.


Auf der Auswertung sind die Höhe des Krankengeldzuschusses, das ermittelte ZVK-pflichtige Entgelt und

die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen aufgeführt.

 

Richtig, wenn auf das Übergangsgeld Krankengeld folgt, wird keine EEL-Meldung Krankengeld erstellt.


Aufgrund der Kontinuität der Bemessungsgrundlage gemäß §69 SGB IV ist grundsätzlich keine neue Meldung vorzunehmen. Beachten Sie hierzu unser Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles unter Punkt 9.1.


Halten Sie dazu Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse. Sollte diese benötigt werden, bleibt nur eine Erstellung außerhalb des Lohnprogramms, z.B. per sv.net.

 

Gerne können Sie sich auch über einen anderen Service-Kanal an uns wenden, damit wir den Sachverhalt besprechen können.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.11.2023 13:53:29 von Julia_Nagengast
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