Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt: Im Rahmen eines Clearing der Krankenkasse, ist herausgekommen, dass die Mitarbeiterin rückwirkend ab Eintritt bei einer anderen krankenkasse angemeldet werden muss. Also alle Meldungen und Beitragsnachweise müssen geändert bzw. storniert werden.
Problem: Ich müsste zurück in 07/2016. Lodas lässt mich aber nur bis 01/2017 zurück.
Was kann ich tun? Jemand eine Idee?
Hallo Frau Dege,
Sie haben keine Chance, dies über LODAS ab 07/2016 abzuwickeln. Die Umstellung ist mit reichlich manueller Zusatzarbeit verbunden.
Wenn Sie die Daten ab 01/2017 in LODAS korrigieren, können Sie mit der nächsten Abrechnung eine Nachberechnung ab 01/2017 anstoßen. Damit werden alle Beitragsnachweise und Meldungen für das Jahr 2017 korrigiert.
Die Korrektur im Beitragsnachweis erfolgt im aktuellen Nachweis (also vermutlich 02/2018). Wenn Sie die Beitragsschätzung anwenden, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Beiträge für den Folgemonat im Programm entsprechend anpassen.
Per 01.01.2017 wird dann auch eine Änderungsmeldung "Krankenkassenwechsel" erfolgen - die dann natürlich falsch ist und ebenfalls storniert werden muss.
Für das Jahr 2016 haben Sie nur die Chance, die Meldungen über sv.net zu korrigieren. Dort können Sie die bisher abgegebenen Meldungen stornieren und neue Meldungen übermitteln. Auch lassen sich mit dem Programm Beitragsnachweise (für 2016) erfassen und zusätzlich übermitteln. Eigentlich wollen die Krankenkassen zwar keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr, im Regelfall werden diese aber dennoch akzeptiert.
Wenn Sie am Erstattungsverfahren zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall teilnehmen, achten Sie darauf, auch die Erstattungsanträge für 2016 bei der bisherigen Kasse zu stornieren und an die neue Kasse neu zu übermitteln. Auch dies erfolgt über sv.net. Für 2017 werden diese Meldungen mit der Nachberechnung über LODAS korrigiert.
Wenn dies alles erfolgt ist, würde ich mich noch einmal mit den Krankenkassen in Verbindung setzen und abstimmen, ob alle Meldungen und Beitragsnachweise nun korrekt verarbeitet sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag Herr Lutz,
ich muss bei einem Arbeitnehmer die Krankenkasse rückwirkend ab März 2020 in LODAS ändern. (April 2020 ist bereits abgerechnet).
Wie kann ich das sofort veranlassen, nicht erst beim Monatswechsel?
VG
A. Graf
Hallo A.Graf,
wenn Sie dies sofort veranlassen wollen, müssen Sie die Personalstammdaten im Bearbeitungsmonat 03/2020 auf die neue Krankenkasse ändern und danach eine Einzel-Wiederholung für 04/2020 (mit Nachberechnung 03/2020) für diesen Mitarbeiter abrechnen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank!
Viele Grüße
A. Graf
Hallo Herr Lutz,
habe ebenfalls die Thematik das ich für 03/2021 die Krankenkasse ändern muss und der 04/2021 bereits abgerechnet wurde. Wenn ich die Wiederholungsabrechnung 04/2021 anstoße, macht der aber keine Nachberechnung für 03/2021. Wie stelle ich das ein ?
Viele Grüße
Wenn Sie die Krankenkasse im Bearbeitungsmonat März 2021 ändern, sollte im Rahmen einer Wiederholungsabrechnung 04/2021 dies eigentlich automatisch erfolgen.
Ansonsten können Sie die Nachberechnung für den/die betroffenen Mitarbeiter anstoßen, indem Sie in den Bewegungsdaten Wert 1 mit Bearbeitungsschlüssel 96 in der Tabelle mit den Nachberechnungen erfassen - und dort dann NB-Monat 03/2021 eingeben.
Wenn das auch nicht hilft, mal prüfen, ob das Hinweis- und Fehlerprotokoll was dazu sagt.
Guten Tag Herr Lutz,
ich bin ein "Neuling" bei DATEV und auch LODAS, habe ein ähnliches Problem und würde mich über einen Ratschlag/Tipp der gar Unterstützung freuen.
Folgendes Problem liegt vor:
Ein MA hat mit einer kurzen Unterbrechung von 04/2024 bis 10/2024 auf VZ/TZ bei uns gearbeitet und hat von 11/2024 auf 12/2024 nochmal paar Tage bei uns ausgeholfen.
Nun haben wir von der KK eine Schreiben bekommen, dass der MA im ersten Beschäftigungszeitraum (VZ) vor der kurzen Unterbrechung (04/2024 - 06/2024) bei einer anderen KK gemeldet war und wir dies bitte korrigieren sollen.
Der MA war die paar Tage 11/2024 auf 12/2024 als Aushilfe angestellt und es lief alles über die gleiche Personalnummer.
Wie können wir die Korrektur nun durchführen?
Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfestellung, oder die der anderen Community-User.
@JRB23 schrieb:
Ein MA hat mit einer kurzen Unterbrechung von 04/2024 bis 10/2024 auf VZ/TZ bei uns gearbeitet und hat von 11/2024 auf 12/2024 nochmal paar Tage bei uns ausgeholfen.
Haben Sie dies über einen Beschäftigungszeitraum abgewickelt (da es zeitlich durchgängig war) und nur die SV-Schlüsselungen geändert oder haben Sie hierfür zwei Beschäftigungszeiträume unter der gleichen PNr angelegt (weil eine Lücke zwischen den Beschäftigungszeiträumen bestand)?
Guten Tag Herr Lutz,
ich habe dafür zwei Beschäftigungszeiträume auf der gleichen Personalnummer angelegt das es eine Lücke im Beschäftigungszeitraum gab.
Ich habe mittlerweile viele Beiträge in der Community und im DATEV Hilfe-Center gelesen.
Bei meiner Recherche bin ich auch über das Dok.-Nr.: 1002280 (Beschäftigungszeitraum in DATEV LODAS korrigieren) gestolpert.
Allerdings ist hier das Beispiel anhand eines 1. abgeschlossenen Beschäftigungszeitraums und einem 2. noch offenen Beschäftigungszeitraums dargestellt.
In unserem Fall handelt es sich um 2 für sich abgeschlossene/beendete Beschäftigungszeiträume.
Wäre diese Art der Korrektur dann dennoch möglich?
Hier nochmals der Sachverhalt.
Da eine Lücke bestand wurden 2 Beschäftigungszeiträume auf einer Personalnummer angelegt.
1. Beschäftigungszeitraum
MA wurde mit der Lohnabrechnung 10/2024 abgemeldet.
2. Beschäftigungszeitraum
MA wurde kurzfristig für ein Event, nach der Lohnabrechnung 11/2024, noch angemeldet, da das Event am letzten Novemberwochenende 2024 statt fand.
Aktuelle KK (AOK Hessen) hat uns im Januar gemeldet, dass der AN in der VZ-Anstellung (04/24 - 06/2024) nicht bei denen gemeldet war, sondern erst ab der TZ-Anstellung (07/2024).
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Oder gibt es für diesen Sachverhalt keine LODAS Lösung und eine Korrekturmeldung ist nur noch über das SV-Meldeportal möglich?
Vielen lieben Dank vorab für die Hilfe an Herrn Lutz und die Community. 🙏
Moin,
damit Sie dies über DATEV abwickeln können, müssten Sie den zweiten Beschäftigungszeitraum komplett löschen und diesen über eine andere PNr neu abrechnen.
Sobald der zweite Beschäftigungszeitraum gelöscht ist, können Sie die Nachberechnung für den ersten Beschäftigungszeitraum erfassen und für die betreffenden Monate die Krankenkasse ändern.
Die UV-Meldung darf allerdings nur über eine PNr laufen (siehe Abschnitt 4.11 im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen - DATEV Hilfe-Center).
Viele Grüße
Uwe Lutz