Hallo, bei einem Mandanten fällt Kurzarbeit in den Referenzzeitraum für die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für den Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschutz. LODAS berechnet den Zuschuss von dem tatsächlich gezahlten Netto der jeweiligen Monate wobei er das Kurzarbeitergeld raufrechnet (also das gekürzte Netto ohne Kurzarbeitergeld). Das ist ja völlig falsch. Er müsste das Netto nehmen, welches ohne Kurzarbeit zu zahlen gewesen wäre. Was muss man eingeben, damit das Programm das richtig berücksichtigt? Und wieso gibt es da keine Hilfe/keinen Hinweis in LEXinform?
Hallo,
wenn die Verdienstangaben nicht automatisch aus den bereits abgerechneten Monaten ermittelt und abweichende Beträge erfasst werden sollen, aktivieren Sie unter Personaldaten | Mutterschutz im Register Verdienstangaben das Kontrollkästchen Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen. Erfassen Sie in den freigeschalteten Feldern den Monat, das Laufende Brutto vereinbart und das Laufende Netto vereinbart.
Gern prüfen wir, ob wir den Sachverhalt in einem Info-Dokument aufnehmen können. Vielen Dank für Ihre Anregung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG