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Kurzarbeit und Krankengeld

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letzte Antwort am 19.04.2021 11:39:24 von Dolfilein1
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Dolfilein1
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

Mitarbeiterin befindet sich seit 01.02.2021 in 50% Kurzarbeit. Seit 03.03.2021 ist sie nun krankgeschrieben.

Krankmeldung bis einschließlich 28.04.2021. Sprich ab 14.04. ohne Lohnfortzahlung - Krankengeld. 

Was muss ich ab 14.04. für einen Ausfallschlüssel verwenden? K6 oder etwas mit Kurzarbeit?

Wer zahlt dies, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit?

 

 

Über eure Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

 

Es betrifft Datev Lohn und Gehalt.

 

Liebe Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
367 Mal angesehen

Hallo,


während des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der Arbeitnehmer nach dem Ende der Lohnfortzahlung vom Kug-Bezug ausgeschlossen.


In Ihrem Beispiel buchen Sie ab dem 14.04. den Ausfallschlüssel K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch.

 

Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Dolfilein1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Perfekt! Vielen Dank!

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letzte Antwort am 19.04.2021 11:39:24 von Dolfilein1
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