Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Lohnabrechnung über LODAS für einen Grenzgänger aus Frankreich mit Abführung der SV nach französischem Recht bzw. ist dies überhaupt über LODAS möglich ?
Da der Arbeitnehmer, mit Wohnsitz in Frankreich, nur an wenigen Tagen im Monat für unserem Mandanten mit Sitz in Deutschland auch in Deutschland arbeitet und den Rest seiner Arbeitszeit in Frankreich für unseren Mandanten arbeitet, muss er nach Aussage der AOK auch in Frankreich bei der Krankenkasse angemeldet und auch nach französischem Recht abgerechnet werden.
Vielen Dank vorab
Hallo,
für die Abrechnung finden Sie Beispiele im Dokument 5303284 - Grenzgänger .
Die Sozialversicherung in LODAS kann lediglich nach den deutschen Sozialabgaben ermittelt werden. Die Beitragsberechnung nach französischem Recht ist nicht möglich. Wie Sie die gezahlten Beiträge an eine ausländische Sozialversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen können, entnehmen Sie dem Dokument 1021612 – Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren unter 3. Berücksichtigung / Bescheinigung von Beiträge an ausländische SV-Träger.