Liebe DATEV-Community!
Ich habe folgende Frage.
Bei einer Mitarbeiterin ist ab 29.03. ein individuelles Beschäftigungsverbot mit Vollausfall bis zum Beginn des
Mutterschutzes 02.10. ausgesprochen. Die Mitarbeiterin ist eine Gehaltsempfängerin und zwar die Gehälter der letzten
3 Monate waren unterschiedlich. Hier muss also das Gehalt, wie gesetzlich vorgeschrieben, aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 3 Monaten ermittelt werden. Wenn ich richtig verstehe, automatisch geht das nicht, da ohne zusätzlichen Angaben das Programm für Berechnung nur das Gehalt vom März nimmt.
Man muss also die Beträge vom November, Dezember und Januar manuell eingeben - unter Personaldaten-
- Mutterschutz - Verdienstangaben - x Abweichende Verdienstangaben, richtig? Andere Variante habe ich auf jeden Fall nicht gefunden. Und hier kommt die Frage: die ganze Tabelle bezieht sich auf Mutterschaftsgeld, da sind vom Programm automatisch Monate vom Juli bis September eingetragen. Ich brauche aber dasselbe für Beschäftigungs-
verbot. Wie kann ich das Problem lösen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also ich rechne den Durchschnitt der letzten drei Monate manuell aus und lege eine Lohnart Beschäftigungsverbot an. Ist ja auch steuer- und sv-pflichtig. Den ermittelten Betrag erfasse ich in den Stammdaten des Arbeitnehmers. Im Beginn- und Endemonat muss man halt bisschen aufpassen und ggf. anteilig rechnen.
Vielen Dank! Ich werde auch so machen.
Hallo
Hierzu hab ich auch eine Frage...oder seh es einfahc nicht.
Habe einen Azubi der ab Februar im Beschötftigungsverbot ist, ab 11.03. schon im Mutterschutz. Mutterschutz ist normal angelegt, Tag der Entbindung, Beschäftigungsverbot usw.
Azubi verdient 645,00 Euro (11/21-01/22)aber ab Februar 680€ monatlich. Wo trag ich denn jetzt den Durschnittslohn ein...und berechne ich den (Vollzeit) durch 173,33h?
Die Konstellation Azubi hatte ich noch nicht...
Hilfe... 😉