Hallo,
ich bin leider keine LOHN-Expertin und habe zum ersten Mal mit dem Thema "Kürzung Urlaubsanspruch während Elternzeit des Vaters" zu tun...
Der MA war vom 23.02. - 22.05.21 in Elternzeit.
Nachdem das insges. 90 zus.hängende Tage sind, muss m.E. für insgesamt 3 volle Monate Urlaub gekürzt werden, (auch wenn der Februar und der Mai jeweils nur teilw. angeschnitten wurden), richtig?
WIE bekomme ich die Urlaubskürzung auf der Lohnabrechnung passend ausgewiesen?
Aktuell habe ich bei den MA-Daten im "Kalender" für den Zeitraum jeweils "Elternzeit / 8h" eingetragen, das hat aber noch keine Kürzung der U.tage 2021 ausgelöst...
(s. screenshot unten)
Wie mache ich das am besten?
Einfach den "Urlaubsanspruch 2021" von vornherein mit weniger Tagen ausweisen oder gibt's eine bessere / transparentere Möglichkeit?
Danke vorab für kurze Starthilfe zum Thema*
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zur Umsetzung in L+G kann ich nicht beitragen, aber die Kürzung erfolgt immer nur für volle Kalendermonate, d.h. um 2/12 für März und April. In Februar und Mai gab es keinen vollen Ausfall.
Viele Grüße!
@anwit schrieb:Nachdem das insges. 90 zus.hängende Tage sind, muss m.E. für insgesamt 3 volle Monate Urlaub gekürzt werden, (auch wenn der Februar und der Mai jeweils nur teilw. angeschnitten wurden), richtig?
Nein. Es wird der einzelne Monat betrachtet. Pro vollem Monat heißt im Prinzip 01.-31. des Monats. Da die Elternzeit abhängig von der Geburt ist, muss man da also aufpassen.
In Ihrem Falle sind es somit 2 volle Monate.
Kurze Suche: https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz_127881.html da wird es auch gut erklärt - finde ich.
Hmm - auch wenn "Feb. + Mai" addiert rechnerisch dann doch einen weiteren "vollen Monat" ergeben?
Ja auch dann 😄
Die Kürzung würde ich dann im Urlaubskonto direkt vornehmen und dann einen individuellen Text auf die Gehaltsabrechnung setzen.
Prima, DANKE für's Helfen - dann mache ich das doch glatt SO 🙂