Hallo Zusammen,
bei einem meiner Mandanten muss ich Arbeitnehmer auf zwei verschiedene Berufsgenossenschaften aufteilen. Die eine ist die landwirtschaftliche BG.
Wie geht das?
Die landwirtschaftliche BG nimmt nicht an der Datenübermittlung teil, somit kann ich keine Stammdaten abrufen oder die BG anlegen. Eine Meldung für diese BG ist auch nicht nötig, macht der Mandant selber.
Ich muss nur den Anteil (30%) aus der Hauptmitgliedschaft rausnehmen.
Gruß
Ursula Huhn
Hallo Frau Huhn,
wie Sie bereits richtig schreiben, nehmen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht an der Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises teil.
Somit kann auch kein Stammdatenabruf für diese BGs erfolgen.
Sie können die Mitgliedschaft trotzdem in LODAS anlegen, damit die Zuordnung der Mitarbeiter korrekt erfolgen kann. Für die zweite Berufsgenossenschaft nehmen Sie wie gewohnt die Anlage und den Stammdatenabruf vor.
Damit eine korrekte Aufteilung zwischen den Berufsgenosschenschaften erfolgen kann, hinterlegen Sie bitte in den betroffenen Mitarbeitern unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten im Register "Unfallversicherung" die Verteilung mit den entsprechenden Prozentsätzen.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
ich bin bisher genau wie von Ihnen beschrieben vorgegangen.
Die Berufsgenossenschaft ist angelegt, nur die Verteilung der Prozentsätze funktioniert nicht. Ich kann die SVLFG nicht als BG auswählen und einen Prozentsatz zu zuordnen.
Was mache ich falsch?
Mit freundlichem Gruß
Ursula Huhn
Hallo Frau Huhn,
schließen Sie nach der Erfassung der BG alle Personal- sowie Mandantendaten.
Öffnen Sie nun die Personalnummer unter Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Unfallversicherung erneut, können Sie die gewünschte Berufsgenossenschaft auswählen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
Danke für die Mitteilung. Das hatte ich auch schon berücksichtigt.
Habe aber meinen Fehler selber gefunden. Bei der Anlage der fiktiven Gefahrentarifstelle
habe ich kein "Datum bis" erfasst. Nach dieser Angabe hat alles funktioniert.
Viele Grüße aus Reutlingen
Ursula Huhn
ist das immer noch so? nehmen die immer noch nicht teil?
VG
28.10.2022
08:05
zuletzt bearbeitet am
10.11.2022
10:24
von
Monique_Müller
Hallo,
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nimmt weiterhin nicht am Verfahren des digitalen Lohnnachweises teil.
Im Hilfe-Dokument 1019585 - Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft - Stammdaten Unfallversicherung erfassen in LODAS finden Sie weitere Informationen zu dem Thema.