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Leistungszulage auf Stundenlohn

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letzte Antwort am 10.11.2023 11:02:11 von Jacqueline_Schön
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ClaMeu2307
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

im Betrieb sind überwiegend Lohnempfänger, die jeden Monat ihre geleisteten Stunden mittels Grundlohn und Leistungszulage vergütet bekommen (der Gesamtstundenlohn ist quasi in 2 Lohnarten aufgeteilt). Ich hatte zunächst die Leistungszulage als Stundenlohn 2 angelegt und in den Bewegungsdaten analog der geleisteten Stunden mit angegeben. Nun ergibt sich hierbei aber das Problem, dass bei bei DÜ EEL beim Krankengeld die doppelte Stundenanzahl als Arbeitsstunden angegeben werden und bei ELL Kinderkrankengeld nur der Stundenlohn 1 (Grundlohn) berücksichtigt wird...eigentlich auch logisch. Aber wie kann ich es korrekt anlegen? Die Zulage gilt pro Stunden und variiert somit jeden Monat.

 

Vorab vielen Dank für die Unterstützung!

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 3
162 Mal angesehen

Als was ist die Leistungszulage denn für die Stundenstatistik geschlüsselt? Fürs Krankengeld würde ich das spontan als "bezahlte Zuschlagstunden" schlüsseln und schauen, ob die Stundenzahl dann wieder stimmt.

rschoepe_0-1699454760545.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
129 Mal angesehen

Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.11.2023 11:02:11 von Jacqueline_Schön
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