Die Arbeitnehmerin wurde am 13.02. 22 ausgesteuert und bezog ab 14.02.2022 Arbeitslosengeld.
Die Schlüsselung erfolgte entsprechend.
Zum 01.06.2022 geht sie in Rente.
Austritt zum 31.05.2022- Grund Renteneintritt
Es müssen nun noch das Weihnachtsgeld für 2021 sowie die Urlaubsabgeltung für die Jahre 2021 und 2022
abgerechnet werden.
Wie ist es dann mit dem Beitragsschlüssel?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Fragen Sie direkt bei der Krankenkasse nach, wie Sie die nachträglichen Bezüge abrechnen sollen.