Hallo Community,
ein neuer Azubi behauptet steif und fest, über die private KV seiner Eltern weiterhin krankenversichert zu sein. Geht das?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
nein das geht nicht. Der Azubi muss sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, wenn sein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Hierbei kann er sich irgendeine Krankenkasse aussuchen.
Eine Familienversicherung ist nicht mehr möglich, da der Azubi ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat.
Gruß
Björn Niggemann
super. Danke für die schnelle Info.
Ich nochmals: Der Azubi hat die Info bekommt, daß alles so bleiben könne wie es ist, das
heißt er wird weiterhin über seinen Vater privat versichert. Er müsse lediglich
eine Kopie seines Abzubivertrages an die private KV schicken, um den
existierenden KV-Vertrag zu einem „Ausbildungsvertrag“
umzustellen. Er dürfe weiterhin dort versichert bleiben.
Gibt es doch irgendeine Ausnahme-Regelung?
Auf die Schnelle habe ich nur das gefunden: Private Krankenversicherung für Auszubildende » meine-krankenversicherung.de
Und das unterstützt die Aussage vom Kollegen Niggemann.
Edit: Und hier noch die Aussage vom Verband der Privaten Krankenversicherung: So können Sie sich während Ihrer Ausbildung versichern | Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Nach denen ist es abhängig davon ob es die erste Ausbildung ist bzw. eine mit Entgelt oder ohne.
Das ist die Auskunft der privaten KV. Er kann ganz sicher auch dort versichert bleiben, z. B. um sich für spätere Zeiträume die Rückkehr zu günstigen Konditionen zu sichern. Dennoch muss er in jedem Fall in eine gesetzliche KV, solange die Voraussetzungen für die gesetzliche KV vorliegen (z. B. Verdienst unterhalb der Bemessungsgrundlage).
Also mir ist keine Ausnahme-Regelung bekannt.
Hallo,
eine PKV kann nicht als Azubi genutzt werden.
Ist das evtl. eine PKV, die auch einen GKV-Bereich hat? Der Name würde helfen.
Gruß
C. Rohwäder
Allianz
Eine Familienversicherung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nur für Schüler. Jeder Berufseinsteiger muss sich selbst, gesetzlich kranken versichern. Die einzige Ausnahme ist, falls der Auszubildende unter 325 EUR oder weniger verdient, übernimmt der Arbeitgeber die volle Sozialversicherung.
Handelt es sich denn um einen echten Auszubildenden ? Oder ggf. um eine falsche Info und es ist ein Werkstudent / Praktikant / Minijobbender * Irgendwas * ?
Von wem bekommt er denn seine Infos ? Kann dieser Jemand das mal schriftlich runterschreiben ?
(okay wurde schon gerade beantwortet..)
Sollte er nach der Ausbildung die Möglichkeit haben, in die private Versicherung zu wechseln, bleiben ihm die bisherigen Konditionen erhalten, das ist alles. Auszubildende sind aufgrund Ihres Einkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, basta
Hallo,
in der Allianz PKV kann ein Azubi (IHK oder HWK) nicht versicht sein. Er muss in eine GKV wechseln.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Community,
es ist geklärt: Der Azubi hatte zuvor ein Studium begonnen und dann abgebrochen. Dort musste er für die Immatrikulation eine Befreiung der privaten KV bei einer KK vorlegen. Das hat nun zu Irritationen geführt.
Nun wechselt er zur gesetzlichen KV.
Viele Grüße
Ulrike Scheck