Liebe Community,
ich habe eine Frage zur Abrechnung eines angestellten Anwalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung vom Angestellten Anwalt. Dieser Versicherungsbeitrag ist Lohnsteuer- und SV pflichtig (steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn) . Mir fehlt grad eine Idee, wie ich das am besten darstelle. Welche Lohnart ich da am besten wähle.
Bitte um eure Hilfe.
Vielen Lieben Dank.
Hallo,
Sie können die Stammlohnart 235 Sachbezug brutto nutzen.
Beträge, die Sie über diese Lohnart abrechnen, werden steuer- und sozialversicherungspflichtig als laufender Bezug abgerechnet und automatisch mit der Netto-Abzugsnummer 9994 abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG