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Lohn einbehalten

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letzte Antwort am 02.09.2022 11:39:22 von AnNett1
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AnNett1
Einsteiger
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Liebe Community, 

 

ein Mitarbeiter hat gegenüber seiner Firma noch offene Rechnungen, mehrmaliges Mahnen etc. hilft nicht.

Der Chef möchte seinen Lohn einbehalten. Wie rechnet man sowas ab?  

Vielen Dank 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
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In den Bewegungsdaten Nettolohnabzug mit Lohnarten  9000, 9002, 9860 mit Minus abziehen. Oder einen individuellen Abzug von z.B. 9000 auf ab ca. 9011 kopieren, umbenennen und verwenden.

TZi
Einsteiger
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Hallo AnNett1,

 

das hört sich nach Forderungen an, die nicht in direktem Zusammenhang zum Arbeitsvertrag stehen.

 

Aufrechnung von Gegenseitigen Forderungen würde ich in der Buchhaltung platzieren.

Also einfach ein Einbehalt bei der Überweisung.

 

Ist nicht ganz sauber, da du mit Sicherheit bei Einbehalten aus dem Arbeitslohn die Pfändungsgrenzen beachten musst.

 

In LuG kannst du über die 9000er Lohnarten Einbehalte deklarieren.

Es gibt die LA 9000 Vorschuss. Die würde ich kopieren, umbenennen in "Aufrechnung Forderung" oder so.

Dann übergibt DATEV den Einbehalt beim Monatsabschluss an die FiBu.

 

Informiere deinen Kollegen i.d. FiBu, damit die dann sauber das Forderungskonto gegenbuchen können.

 

GrußDerTimo aus dem Hair Haus

TZi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
1152 Mal angesehen

Cro war schneller, aber meine Antwort war länger.... 🙂

AnNett1
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
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Danke für die schnelle Antwort.

 

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AnNett1
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank für die schnelle Antwort

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5
letzte Antwort am 02.09.2022 11:39:22 von AnNett1
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