Hallo zusammen,
ich arbeite neu mit Lohn und Gehalt und da vorher alles ein Lohnbüro gemacht hat, muss nun alles neu angelegt werden. Problem habe ich bei der Direktversicherung.
Mitarbeiter hat den Vertrag seit 08/2011, das habe ich alles eingegeben. Auch die Beiträge
3040 Gehaltsverzicht mtl von 236,00€
4720 Betr.AV, Geh.vz.lfd 236,00 unter steuerfreier Beitrag.
Nun muss da noch ein AG Zuschuss von 40,00 Euro zu. Den bekomme ich nicht angelegt, so dass er in der Abrechnung extra steht und unter den Abzügen -276,00 Direktversicherung.
Vielen Dank für die Hilfe....
Versuchen Sie es mit einer weiteren Direktversicherung, und dort nur den steuerfreien AG-Zuschuss (4700, 4710) schlüsseln.
Vielen Dank, dadurch habe ich den Zuschuss nun drauf, aber in den Nettoabzügen rechnet er den Betrag leider nicht mit zu der 9820 dazu??
Haben sie dazu auch einen Tipp?
VG
Hallo,
da der Arbeitgeberzuschuss nur "nachrichtlich" und im Gesamtbrutto nicht enthalten ist. Wird dieser unten auch nicht abgezogen.
Aber bisher steht hier (vom Lohnbüro) immer drauf, Abzug der Direktversicherung Summe X Euro
Da würden mir die 40 Euro dann fehlen.
Vielen Dank
s. dazu Dok.-Nr.: 1080413 Entgeltbescheinigungsverordnung
@dp00 schrieb:Vielen Dank, dadurch habe ich den Zuschuss nun drauf, aber in den Nettoabzügen rechnet er den Betrag leider nicht mit zu der 9820 dazu??
Haben sie dazu auch einen Tipp?
VG
Ich versuch's mal. Es muss keinen Nettoabzug geben, da der Arbeitgeber die 40 € von seinem Bankkonto bezahlt.
Vielen Dank,
ne der Arbeitgeber überweist die Direktversicherung und daher möchte er den Gesamtbetrag als Nettoabzug darauf haben...
Habe eben nochmal in der genannten Entgeltverordnung gelesen....
Nur wenn es nicht drauf wäre, würde ja der Auszahlungsbetrag an den Mitarbeiter nicht stimmen.
Im Nettobereich darf der Arbeitgeberzuschuss aufgrund der Entgeltscheinigugsverordnung, ich glaube seit dem Jahr 2013 nicht mehr erscheinen. Auch wenn er im Nettobereich nicht ausgewiesen wird, wird die Überweisung inkl. des Arbeitgeberzuschusses erzeugt. Dies läuft bei DATEV im Hintergrund. So ist es zumindest in LODAS. Ich denke die Logik dürfte im Lohn und Gehalt identisch sein.
Leider muss sich der Arbeitgeber damit abfinden. Diese Diskussionen führen wir bereits seit der Einführung der Regelung durch die Entgeltbescheinigungsverordnung im Jahre 2013 und es ist anscheinend bei den Arbeitgebern immer noch nicht angekommen.
Viele Grüße
Genau, wenn der AG-Zuschuss in der Summe Gesamtbrutto nicht enthalten sein darf, kann er ja schlechterdings als Nettoabzug abgezogen werden. Dann würden dem AN ja 40,00 zu wenig ausbezahlt.
Was es doch nicht alles für "Lohnprogramme" gibt...
Der Mandant kann ja auch eine andere Auswertung aus LuG bemühen....
Die 40 € sind nicht im Gesamtbrutto enthalten. Wenn Sie alle Beträge im Bruttobereich zusammenrechnen, kommen Sie nur auf das Gesamtbrutto, wenn Sie die 40 € weglassen. Daher dürfen die 40 € auch nicht im Netto abgezogen werden.
Wenn Sie die Versicherung per Überweisung aus dem Lohnprogramm zahlen, werden Sie sehen, dass 2 Überweisungen erstellt werden: die 40 € und die 236 €.