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Lohn und Gehalt Sachbezugswerte überschritten - wie kann ich das umgehen ?

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letzte Antwort am 21.11.2018 13:49:32 von t_r_
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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

im Rahmen der Entgeltoptimierung bieten wir unseren Mitarbeitern verschiedene Pakete an. Dazu gehören z.B. Warengutscheine im Wert von 44,00 € mtl. und Restaurantschecks im Wert von 46,50 € steuerfrei. Das können wir grundsätzlich auch so machen. Allerdings habe ich ein Problem bei der Umsetzung. Ich habe für den Warengutschein die Lohnart 2481 SB Steuer/SV frei angelegt, für den Restaurantscheck die Lohnart 2482. Beide greifen nun auf die selbe Sachbezugsgrenze zu und bei der Abrechnung wird bemängelt, dass die Sachbezugsgrenze ausgenutzt sei.

Hinweis #LN09534

Die Summe der Sachbezüge in 11/2018 übersteigt die Sachbezugs-Freigrenze. Die Sachbezüge dürfen deshalb

nicht steuerfrei abgerechnet werden. Es ist aber ein steuerfreier Sachbezug vorhanden.

» Prüfen Sie Ihre Eingaben.

Ein Wechsel auf den Sachbezug Essengeld hat leider auch nicht geholfen, der Fehler ist noch immer da. Welche Lohnarten in Lohn und Gehalt muss ich ansprechen, damit sich die beiden Sachbezüge nicht "behaken" ? Vielleicht hat jemand von Ihnen/Euch auch diese Bausteine "in Benutzung" ?

Freue mich über eine schnelle Antwort, da ich am Donnerstag unsere Abrechnung fahren lassen muss.

Steffi Kittler

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t_r_
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Hallo Frau Kittler,

haben Sie schon in folgendes Dokument geschaut?

Mahlzeiten abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Welche Lohnart (Nr.) haben Sie bei der Lohnart "Essensgeld" verwendet?

Wie kommen Sie darauf, dass der Restaurantscheck steuerfrei ist? Grundsätzlich ist die Gestellung von Mahlzeiten steuerpflichtig. Es besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Der Wert eines Restaurantschecks darf aktuell EUR 6,33 nicht überschreiten. Davon sind EUR 3,23 Sachbezugswert und max. EUR 3,10 zusätzlich erlaubt. Diese max. EUR 3,10 sind "gedanklich steuerfrei". Allerdings ist der Sachbezugswert von EUR 3,23 steuerpflichtig, kann unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden.

Viele Grüße

T. Reich

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Reich, die Pauschalversteuerung der 48,45 € haben wir vorgenommen. Soweit wir informiert sind, kann der Betrag von 46,50 € ( 3,10 * 15 ) aber steuerfrei gezahlt werden. Muss ich diesen dann mit einer neuen Lohnart erfassen, damit er aus der Sachbezugsgrenze "herausfällt" ?

Viele Grüße

S. Kittler

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Gelöschter Nutzer
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Was genau meinen Sie mit "gedanklich steuerfrei" ?

Für mich sind Sachbezüge ein noch recht neues Thema ...

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t_r_
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Vielleicht etwas komisch ausgedrückt.

Die Essensmarke darf in diesem Jahr einen Maximalwert von EUR 6,33 für den Arbeitnehmer haben. Dann darf die Essensmarke mit dem Sachbezugswert von EUR 3,23 besteuert werden. Der Mehrwert von bis zu  EUR 3,10 muss dann nicht versteuert werden, da die Besteuerung mit dem Sachbezugswert diesen Mehrwert abgeltet. Die EUR 3,10 sind aber nicht auf der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

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t_r_
Allwissender
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Stellen Sie sich den Restaurantscheck wie die Gestellung eines PKW's vor.

Der PKW darf mit 1% des Listenpreises besteuert werden, unabhängig wie viele Kosten der PKW produziert.

Das Gleiche gilt für einen Restaurantscheck. Dieser ist mit EUR 3,23 zu besteuern, obwohl er bis zu EUR 6,33, wert sein darf.

Sie würden bei dem PKW ja auch nicht auf die Idee kommen, wenn die Kosten in dem Monat den Besteuerungswert von 1% übersteigen, den Mehrwert steuerfrei zu erfassen.

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letzte Antwort am 21.11.2018 13:49:32 von t_r_
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