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Lohn und Gehalt - Umstellung Baulohn -> klassischer Lohn - Fehler LN09196, Abrechnung verweigert

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letzte Antwort am 09.01.2025 15:54:51 von Nutzer_8888
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Nutzer_8888
Fachmann
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Hallo Community,

 

eins der Lohnmandate unserer Kanzlei kann nicht mehr abgerechnet werden, wobei der Fehler LN09196 angezeigt wird. Dabei wird Bezug genommen auf abgerechnete Vorabeitgeberwerte, welche aber nicht eingetragen sind.

 

Jemand eine Idee?

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
165 Mal angesehen

stellen Sie mal bitte den tatsächlichen Fehlertext hier ein, denn die Fehlernummer bringt keine Suchergebnisse.

 

Ist das ein Neumandat ab 2024 oder 2023?

LG
VM
Nutzer_8888
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
155 Mal angesehen

Weil ich die Infos "nur" übermittle hier nun der Text sinngemäß:

 

"Es wurden Vorarbeitegeberwerte für Baulohn abgerechnet. Für den Mitarbeiter ist jedoch keine Mitarbeitervariante ausgewählt.

Empfehlung: Mitarbeitervariante zuordnen oder Vorarbeitgeberwerte löschen."

 

Unser Problem:

Der Mandant wurde im August 2024 von Baulohn auf normalen Lohn umgestellt (quasi neu angelegt) und die Abrechnungen bis November konnten ohne Probleme erstellt werden.

 

Auch die Dez-Abrechnung konnte gestern ohne Urlaubsrückstellung vorbereitet werden. Heute sollte Urlaubsrückstellung ergänzt werden. Dies funktionierte nicht. Daraufhin wurde die Dez-Abrechnung zurückgesetzt womit nun die Abrechnung mit o.g. Fehlermeldung blockiert wurde...

 

Vorabeitgeberwerte, die gelöscht werden könnten sind nicht vorhanden und auch die baulohntypischen Felder sind nicht verfügbar (weil ja nun kein Baulohn mehr vorliegt...)

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Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
112 Mal angesehen

Hatten nun das Thema mittels SK zur Lösung angestoßen.

 

Der Fehler hängt offensichtlich zusammen mit der Umstellung von Baulohn (schon einen Monat abgerechnet) auf normalen Lohn.

Hierzu existiert zwar ein Dokument  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1024301 , welches aber wegen dem etwas ungeeigneten Titel "Baulohn bei einem Mandanten in Lohn und Gehalt löschen" nicht gefunden und demnach nicht beachtet wurde.

Somit erfolgte die Umstellung (dies sollte rückwirkend geschehen) durch Entfernung der baulohnspezifischen Einstellungen - soweit möglich - und der folgenden Abrechnung mit "normalen" Lohneinstellungen. Speziell das Löschen der Mitarbeitervariante ohne den Datensatz zuvor auf einen neuen Gültigkeitszeitraum zu kopieren, scheint hier zugeschlagen zu haben.

Allerdings können in unserer Konstellation gemäß o.g. Dokument (Baulohn bereits abgerechnet) grundsätzlich nicht alle baulohnspezifischen Angaben gelöscht werden und ein Brutto/Netto Formular für Baulohn wird weiterhin erstellt.

 

Die kompetenten SK-Bearbeiter der Datev wiesen im Grunde aber darauf hin, dass im Falle einer solchen Umstellung nach Möglichkeit ein vollständig neuer Lohndatensatz angelegt werden sollte, weil eben gewisse Reste des Baulohns bestehen bleiben und durchaus zu unerwarteten Fehlern führen können. Ansonsten sollte oben genanntes Dokument unbedingt berücksichtigt werden. Der Titel sollte ggf. besser "Umstellung Baulohn auf normalen Lohn" enthalten. Das Dokument für den umgekehrten Vorgang existiert, wobei auch rückwirkende Wechsel beschrieben sind.

 

Unsere Lösung:

Weil der gegenständliche Mandant im Juli 24 sowieso einen neuen Lohn-Datensatz bekam, werden wir nun erneut einen neuen Datensatz anlegen (ohne Baulohn) und alles nachberechnen und den alten Bestand löschen ...

 

PS:

Habe Titel im Lichte der Lösung angepasst...

 

Falls jemand mit der Umstellung von klassischem Lohn auf Baulohn bessere Lösungen hat, die ggf. im gleichen Datensatz stabil laufen, dann gerne posten....

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 09.01.2025 15:54:51 von Nutzer_8888
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