Hallo Zusammen,
Ich bin mir unsicher beim Urlaubsgeld berechnen.
Das Urlaubsgeld soll monatlich zum Gehalt, also 1/12 ausbezahlt
Betechnung:
5Tage pro Woche - 30 Urlaubstage
Gehalt/4.333=Wochenlohn
Wochenlohn/40 Stunden= Stundenlohn
Stundenlohn x 8 Std x30 Urlaubstagex50%/12= ergibt anteiliges Urlaubsgeld .
Seh ich das richtig?
Und wie ist es wenn ein AN unterm Jahr beginnt?
Hallo,
es geht Ihnen um die korrekte Ermittlung zur Berechnung des Urlaubsgeldes.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine rechtlichen Auskünfte geben können, ob diese Ermittlung in Ihrem individuellen Fall korrekt ist.
Vielleicht kann jemand aus der Community hier weiterhelfen?
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Trampe,
ich hatte das Thema Urlaubsgeld-Berechnung auch schon mal.
Nach Ihrer Berechnung wäre es wie folgt:
Gehalt 4.333 € bei 40 Std. Woche (173,33 Monatsstd.)
4.333 €/173,33 Stunden= 25 € (24,998..)Stundenlohn
25 € x 8 Std x 30 Urlaubstage x 50% /12= 250 € anteiliges Urlaubsgeld monatlich
Das wären im Jahr 3000 € und sind somit ja mehr als 50 % von 4.333 €
Nach meinen damalige Recherchen hat man mir gesagt, dass es von der Formulierung im AV abhängt.
Gerne hier die Zusammenfassung meiner damaligen Recherche:
Liebe Grüße
Linda Cavallini
Hallo Frau Cavallini,
ich hatte das Thema Urlaubsgeld-Berechnung auch schon mal.
Nach Ihrer Berechnung wäre es wie folgt:
Gehalt 4.333 € bei 40 Std. Woche (173,33 Monatsstd.)
4.333 €/173,33 Stunden= 25 € (24,998..)Stundenlohn
25 € x 8 Std x 30 Urlaubstage x 50% /12= 250 € anteiliges Urlaubsgeld monatlich
Das wären im Jahr 3000 € und sind somit ja mehr als 50 % von 4.333 €
4.333,00 Euro ist das Brutto für einen Monat und die 30 Urlaubstage entsprechen ja bei einer 5-Tage-Woche einem Zeitraum von 6 Wochen.
(4.333,00 Euro x 50%) / 4,333 Wochen x 6 Wochen = 3.000 Euro
Der Arbeitnehmer soll laut der Klausel im AV "ein zusätzliches Urlaubsgeld je Urlaubstag in Höhe von 50 % seiner Bruttovergütung" erhalten. Die favorisierte Auslegung nach "Volumen von 50 % eines Gehaltes" halte ich persönlich für sehr gewagt, da für die Urlaubszeit der Lohn bzw. das Gehalt ja auch für 6 Wochen fortgezahlt wird und nicht nur für einen Monat.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Herr Briefs,
danke für Ihre Rückmeldung. Das ist mir so klar und ich bin da Ihrer Meinung.
Allerdings weiß ich nicht was bei Frau Trampe der korrekte Weg ist, da sie nur nach der korrekten Berechnung gefragt hat.
Grüße
Linda Cavallini