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Lohnart Abfindung in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 22.11.2022 08:17:49 von Jacqueline_Schön
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Gelöschter Nutzer
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Hallom zusammen,

ich habe eine Frage zur Zahlung einer Abfindung in Lohn und Gehalt. Es gibt - soweit ich das ersehen konnte - 2 Lohnarten für Abfindungen in Lohn und Gehalt , nämlich einmal die 4310 und einmal die 4330.  Welche der beiden Lohnarten muss ich für welchen Sachverhalt nehmen ? Gibt es da Unterschiede ? Bisher wurde mir systemseitig bei Erfassung einer Abfindung immer gesagt, dass eine Günstigerprüfung erfolgt ist und evtl. die Fünftelregelung genommen wurde. Meine Vermutung ist daher, dass die 2. Lohnart eine Abfindungslohnart ist, bei der die Günstigerprüfung von Vornherein ausgeschlossen ist.

Liege ich da richtig ?

Viele Grüße

S. Kittler

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cro
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Hallo,

die Lohnart 4310 prüft auch die Fünftel-Berechnung, die 4330 nicht.

Dazu hilft sehr gut  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9221122.  Dort wird auch die Zusammenballung (wenn die Abfindung das bis zum Jahresende, ohne Kündigung, gezahlte Entgelt nicht übersteigt) erläutert. Ohne Zusammenballung ist die Lohnart 4330 (sonstiger Bezug ohne Fünftelung) zu verwenden.

Gruß

C. Rohwäder

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo S. Kittler,


für die Abrechnung einer Abfindung stehen Ihnen in Lohn und Gehalt die Lohnarten 4310 und 4330 zur Verfügung.


Vielen Dank, cro  für Ihre Erläuterungen, die ich noch kurz ergänzen möchte.


Eine Abfindung wird grundsätzlich sozialversicherungsfrei und komplett steuerpflichtig, durch den Wegfall der Steuerfreigrenzen, abgerechnet. Mit der Lohnart 4310 wird die Abfindung gemäß der Günstigerprüfung nach der Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug besteuert. Da die Anwendung der Fünftelregelung nicht immer zu einer Steuervergünstigung gegenüber der Versteuerung als sonstiger Bezug führt, prüft Lohn und Gehalt anhand einer Vergleichsrechnung, welche Versteuerung für den Arbeitnehmer die günstigere ist. Einen entsprechenden Hinweis, welche Versteuerung für die Abfindung durchgeführt wurde, finden Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll der Brutto/Netto-Abrechnung.


Die Lohnart 4330 führt keine Anwendung der Fünftelregelung durch, sondern die Abfindung wird als sonstiger Bezug versteuert und sozialversicherungsfrei abgerechnet.


Weitere Informationen zum Thema "Abfindung" finden Sie im Infodokument 5303150 , sowie in dem, bereits von cro genannten Dokument, 9221122 .

Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort 🙂

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H19B20s
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Hallo Frau Kittler, vielen lieben Dank für ihren Hinweis. Leider erhalte ich bei der Lohnart 4310 keinen Hinweis das eine Günstiger Prüfung vorgenommen wurde. Woran kann dies liegen? VG Sarah 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Sarah,


wie die Abfindung steuerlich behandelt wird, sehen Sie unter Auswertungen | Berechnungsschemata. Setzen Sie in der Gruppe "Berechnungsschema - jährliche Bezüge" den Haken bei "Steuerliche Behandlung" und klicken dann auf die Schaltfläche "Anzeigen".


Diese Auswertung wird Ihnen nur angezeigt, wenn Sie für den betreffenden Mitarbeiter eine echte Lohnabrechnung durchgeführt haben.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
H19B20s
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Guten Morgen Frau @Astrid_Preuß vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! Den Schritt hatte ich nicht mehr im Kopf 😁

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Iswi2238
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Hallo Frau Heubeck,

kann ich die Lohnart 4310 auch für eine LTI Zahlung nutzen.

Diese Zahlung stehen dem MA für einen rückwirkenden Zeitraum von 6 Jahren zu.

 

Danke für Ihre Auskunft

Isabel Witthöft

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Witthöft,


eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen als DATEV nicht geben.


Der mit der Lohnart 4310 gebuchte Betrag wird zwar nach dem Fünftelungsverfahren (oder als sonstiger Bezug) besteuert, ist aber in der Sozialversicherung frei.


In Lohn und Gehalt gibt es die Standardlohnart 4190 (Mehrj. Bezug ab 1/1999). Die steuerrechtliche Behandlung ist „mehrjähriger Bezug, jhrl. Tab.“. Sozialversicherungsrechtlich wird dieser Bezug als Einmalbezug behandelt. Bitte prüfen Sie, ob diese Lohnart für die Abrechnung der LTI-Zahlungen in Frage kommt.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BenjaminHenkel81
Beginner
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Guten Tag, 

 

gibt es diese Auswertung auch für Lodas?

 

Wir haben das Problem, dass wir gerne nachlesen wollen würden, wie Datev Lodas auf die Lohnsteuer einer Abfindung kommt, da wir alle händisch auf einen anderen Betrag kommen, der gering abweicht.

 

Uns würde aber die genaue Berechnung von Lodas interessieren um unseren Fehler zu finden.

 

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihren Beitrag.

 
Eine vergleichbare Auswertung für LODAS gibt es in diesem Fall nicht.

 
Hier besteht die Möglichkeit über das Programm LOVOR die Berechnung der Lohnsteuer nachzuvollziehen. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2022 08:17:49 von Jacqueline_Schön
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