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Lohnfortzahlung nach Austritt bei Arbeitsunfall

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letzte Antwort am 18.10.2022 15:10:53 von Hayen
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Lena4
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Hallo alle zusammen,

 

ich habe einen Arbeitnehmer, der zum 31.08.2022 abgemeldet wurde.

 Am 14.08.2022 hatte der Arbeitnehmer einen Unfall gehabt.

Die Lohnfortzahlung habe ich bis zum 31.08.2022 geschlüsselt.

Jetzt hat der Mandant ein Schreiben von der BG erhalten, wo er angefordert ist die 6 Wochen LFZ weiter an den AN zu zahlen.

Wie schlüssele ich das?

Ich rechne mit LODAS ab.

 

Vielen Dank in Voraus

Hayen
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Mir hatte eine Krankenkasse in so einem Fall mal gesagt, dass ich die Krankmeldung ganz normal als "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" abrechnen soll. Die Krankenkasse wiederum holt sich dann das Geld von der BG wieder. 

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TN
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In Lodas muss es doch auch einen extra Ausfallschlüssel geben für Betriebsunfall?

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Hayen
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Theoretisch wäre das bestimmt schön. Ich hatte es damals erst mit "Verletztengeld" probiert - ist bei der Krankenkasse nicht angekommen und dann wurde mir gesagt, dass ich es so machen soll, wie oben beschrieben. 

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Lena4
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Ich habe den AN aber zum 31.08.22 abgemeldet und die 6 Wochen sind Mitte September rum.

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TN
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Also in LuG lautet der Ausfallschlüssel KB. Und natürlich muss LFZ nur bis zum Austritt geleistet werden. Die BG/Krankenkasse weiss vielleicht noch nichts vom Austritt.

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Lena4
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Der Arbeitnehmer ist zum 31.08.2022 abgemeldet. Die LFZ endet am 24.09.2022.

Die BG verlangt die Zahlung bis 24.09.2022 vom Arbeitgeber.

Wie setze ich das technisch um? 

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Hayen
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Ich würde bei der BG anrufen und mitteilen, dass der Arbeitnehmer zum 31.08. ausgeschieden ist. 

Natürlich zahlt der AG dann nicht bis zum 24.09. weiter.

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Lena4
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Ich habe auch die LFZ bis 31.08.2022 erfasst. 

Die BG weist schon Bescheid über den Austritt und Verlangt die 6- Wöchige Zahlung von dem AG.

Die BG schreibt, dass der AG verpflichtet ist die EFZ auch nach der Kündigung bis zum Ablauf der 6 Wochen nach Eintritt der AU zu leisten.

 

Und ich weiß nicht wie ich das Abrechnen soll.

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TN
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So ein Blödsinn, entweder es handelt sich um ein kommunikatives Missverständnis oder der SB lebt in einer eigenen Welt....

Lena4
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Netter kann man auch nicht schreiben, vielen Dank.

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TN
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Gerne 🙂

 

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Hayen
Aufsteiger
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"Die BG schreibt, dass der AG verpflichtet ist die EFZ auch nach der Kündigung bis zum Ablauf der 6 Wochen nach Eintritt der AU zu leisten."

 

Das höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal. Wenn der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen ist, dann muss der Arbeitgeber auch nicht mehr zahlen. Theoretisch könnte der Arbeitnehmer ja schon bei nächsten Arbeitgeber sein, dort ausfallen ... dann kann ja nicht der alte Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. 

 

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Ich würde nochmal bei der Berufsgenossenschaft anrufen und den Fall schildern. Ggfs. sollen die dann bitte erklären, wo das steht (Gesetz, Absatz etc.). 

Lena4
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Vielen Dank, versuche ich die BG zu erreichen.

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Hayen
Aufsteiger
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Viel Glück und nicht abwimmeln oder bequatschen lassen. 

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letzte Antwort am 18.10.2022 15:10:53 von Hayen
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