Guten Morgen liebe Kollegen und Datev,
die Finanzämter fordern dazu auf, dass bei Arbeitgebern, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, keine jährliche Null-Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermittelt wird, so wie Datev dies immer vorsieht. Es wird beim Finanzamt wohl kein A-Signal gesetzt und diese übermittelten Nuller-Lohnsteuer-Anmeldungen müssen manuell nachbearbeitet/gelöscht werden. Das Finanzamt in meinem Bezirk versucht jetzt, alle Steuerberater anzurufen/anzuschreiben, dass diese jährliche Meldung bitte unterbleibt. Es soll lt. Aussgae des Finanzbeamten zu 90% nur Abrechner betreffen, die mit der Datev arbeiten. Datev sieht kein Feld vor, dass man z. B. bei ausschließlicher Beschäftigung von Minijobbern ein Häkchen für die "Nichterstellung einer LSt-Anmeldung" setzen könnte (dies wäre vielleicht ein Verbesserungs-Vorschlag für die Programmierer??).
Meine Frage: wie kann man dies in Lohn und Gehalt unterdrücken? Einfach das Häkchen bei "Datenübermittlung" in der Register-Karte Lohnsteuer-Anmeldung rausnehmen? Oder führt dies am Jahresende zu einer Fehlermeldung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es könnte doch sein, dass ein Minijobber dazu kommt, der individuell versteuert wird. Hat das Finanzamt bei Ihnen eine Glaskugel?
Die Frage ist doch - darf der Arbeitgeber einfach auf die Lohnsteuer-Anmeldung verzichten?
§41a EStG sagt: "Der Arbeitgeber hat...." Das impliziert: JEDER Arbeitgeber. Und nur auf Antrag kann das FA darauf verzichten. Ich habe nichts gefunden, was sagt, wenn die Lohnsteuer 0 ist, brauch ich nichts einzureichen oder das Finanzamt kann auffordern von der Einreichung abzusehen.
Vielleicht kennt jemand anderes genau die passenden Stellen, wo man das nachlesen kann. Wäre ja mal interessant.
R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung
(1) Der Arbeitgeber ist von der Verpflichtung befreit, eine weitere Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen, wenn er dem Betriebsstättenfinanzamt mitteilt, dass er im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen hat, weil der Arbeitslohn nicht steuerbelastet ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nur Arbeitnehmer beschäftigt, für die er lediglich die Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entrichtet.
Vielen Dank für die Antworten. Ja genau, das Finanzamt beruft sich dabei auf R41a.1 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinie.
Gibt es von Seiten der Datev eine technische Möglichkeit für die Untersrückung der LSt-Anmeldung?
@cro Was aber streng genommen auch bedeutet: der Arbeitgeber wünscht das und beantragt das. Und nicht das Finanzamt. Aber vermutlich würde das Gericht es am Ende auch so auslegen.
@schlappi007 Keine Ahnung, wie das bei Lohn und Gehalt funktioniert. Bei Lodas würde ich lediglich die Übermittlung rausnehmen. Es gibt dann mE zwar einen Hinweis auf dem Protokoll, aber das wäre ja egal. Und die LStA kommt dann als "Papierauswertung".
Sehe ich genauso. Ich habe es nicht beantragt, aber letztlich würde es wohl darauf hinaus laufen.
Also: @ Datev: was können Sie bei Lohn und Gehalt für die Unterdrückung anbieten?
Den Anmeldezeitraum beim Mandanten auf <keine Angabe> schlüsseln.
"keine Angabe" würde ich persönlich ungern schlüsseln - wenn aus irgend einem Grund im Laufe des Jahres mal etwas pauschal versteuertes abgerechnet wurde (Fahrgeld, Erholungsbeihilfe o.ä.), dann erhält man mit dieser Schlüsselung gar keine Lohnsteueranmeldung.
Dann vielleicht doch lieber die DÜ rausnehmen und zumindest das "Papier"dokument am Jahresende prüfen, ob da eine Null steht oder nicht.
Hallo,
werden bei einem Mandanten ausschließlich Minijobber abgerechnet, gibt es in Lohn und Gehalt nur die Möglichkeit die sogenannte Null-Meldung der Lohnsteuer-Anmeldung nicht zu übermitteln. Ähnlich wie von @Thomas_Kahl bereits beschreiben, deaktivieren Sie den Haken in der Checkbox "Teilnahme an der Datenübermittlung" unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Angaben | Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung. Damit wird Ihnen eine Null-Meldung als Auswertung erstellt, die aber nicht an das Finanzamt übermittelt wird.
Danke schön!
Hallo Herr Platz,
mir wurde aufgetragen wegen einer Insolvenz-Anmeldung die Lohnsteueranmeldung rauszunehmen.
Ihre Beschreibung ist eindeutig jedoch nicht auffindbar, wurde dies geändert? Gibt es dafür eine andere Möglichkeit?
"deaktivieren Sie den Haken in der Checkbox "Teilnahme an der Datenübermittlung" unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Angaben | Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung. Damit wird Ihnen eine Null-Meldung als Auswertung erstellt, die aber nicht an das Finanzamt übermittelt wird."
Vielen Dank vorab!
@Emy schrieb:Hallo Herr Platz,
..........."deaktivieren Sie den Haken in der Checkbox "Teilnahme an der Datenübermittlung" unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Angaben | Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung. Damit wird Ihnen eine Null-Meldung als Auswertung erstellt, die aber nicht an das Finanzamt übermittelt wird."
In LuG ist das unverändert dort zu finden.
in Lodas leider nicht. @cro
Dort in der Auswertungssteuerung einfach aus "DÜ an Institutionen" "Papier" machen.
Okay hab ich, vielen Dank!