Liebe Datev-Community,
ich habe mich hier gerade registriert weil ich eine Frage zur Lohnabrechnung meines Mannes habe, welche mit dem Programm Datev erstellt wurde. Ich habe auch schon bei einem Steuerberater und einem Lohnbüro mein Anliegen mitgeteilt doch dort gibt man mir unentgeltlich keine Auskunft. Ich hoffe ihr, die mit dem Programm ja vertraut seid, könnt mir helfen.
Es geht darum dass mein Mann lange krank geschrieben war, er nach 6 Wochen ins Krankengeld fiel und dann zum Ende der Krankschreibung gekündigt hat weil es einige Diskrepanzen mit dem AG gegeben hatte. Alles ist nicht sehr schön gelaufen, von beiden Seiten nicht, sodass momentan vermutet wird dass der AG nicht mehr mit fairen Karten spielt was die letzte Lohnabrechnung angeht.
Mein Mann hat 160 Überstunden in den letzten Monaten gesammelt. Davon hat er nun nach Ende der Krankschreibung 120 abgebummelt.
Bei einem Stundenlohn von 17 Euro und einer 40 Std-woche müssten nun nach unseren Berechnungen auf der Abrechnung stehen:
3 Urlaubstage ausbezahlt > 408 €
40 übrig gebliebene Überstunden ausbezahlt > 680 €
15 Arbeitstage ausbezahlt > 2040 €
Ergibt zusammen ein Brutto von 3.128,00 €.
Wenn ich diese Summe durch einen Brutto-Netto-Rechner jage, bekomme ich eine Lohnsteuer von 108 € (Lohnsteuerklasse 3).
Der AG hat aber nun neben den Urlaubstagen die vollen 160 Überstunden ausbezahlt mit der Aussage dass es ja aufs gleiche Brutto hinaus läuft. Was zwar stimmt, aber ist nicht die Besteuerung bei Einmalzahlungen eine andere?
Hier steht ein "S" und ein "E" in der Spalte der Sozialversicherungsangaben statt wie sonst ein "L". Wäre die Lohnsteuer nicht niedriger wenn der AG nur die 40 Überstunden ausgezahlt hätte und den Rest als Gehalt? Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Ich hoffe ihr könnt mir folgen und ich bin hier überhaupt richtig mit meinem Anliegen, wenn nicht entschuldigt bitte.
Und danke an alle die bis hierhin gelesen haben.
Das Wichtigste habe ich vergessen: Die Lohnsteuer auf der Abrechnung beträgt 462,00 € statt 108 €. Dadurch ist das Nettogehalt entsprechend wenig. Danke
@Kim1412 schrieb:Liebe Datev-Community,
....................von beiden Seiten nicht, sodass momentan vermutet wird dass der AG nicht mehr mit fairen Karten spielt was die letzte Lohnabrechnung angeht.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Ich hoffe ihr könnt mir folgen und ich bin hier überhaupt richtig mit meinem Anliegen, wenn nicht entschuldigt bitte.
Und danke an alle die bis hierhin gelesen haben.
Hört sich fair an. S und E sind bei kumulierten Bruttobeträgen durchaus die Regel. Und dann machen Sie Ihre 2023er Steuererklärung schnell fertig, damit auch Sie die richtigen Schlüsse, wie Ihr Arbeitgeber es schon jetzt muss, ziehen können.
Dankeschön. Würde denn, wenn man nur 40 Std. als "S" oder "E" berechnet, und der Rest als "L", eine niedrigere Lohnsteuer rauskommen? Können Sie mir vielleicht die Berechnung mit "S" oder "L" im Datev verraten,damit ich selbst einmal rechnen kann?
Sorry, aber was soll man an einer korrekten Abrechnung anders rechnen?
Die Bedeutung von S, L etc. steht unten kleingedruckt auf der Abrechnung.
Hallo, ich glaube ihr versteht mich nicht,vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Ich würde gerne wissen wie die Berechnung der Lohnsteuer bei S oder E erfolgt. Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz für S und E der sich von L unterscheidet?
@Kim1412 schrieb:Hallo, ich glaube ihr versteht mich nicht,v......................
Doch, sehr gut! Aber jetzt bitte ab zum Fachmann u. für qualifizierte Auskünfte bezahlen. Viel Erfolg.
Ich zeige Ihnen mal das Problem:
@Kim1412 schrieb:ich habe mich hier gerade registriert weil ich eine Frage zur Lohnabrechnung meines Mannes habe, welche mit dem Programm Datev erstellt wurde. Ich habe auch schon bei einem Steuerberater und einem Lohnbüro mein Anliegen mitgeteilt doch dort gibt man mir unentgeltlich keine Auskunft. Ich hoffe ihr, die mit dem Programm ja vertraut seid, könnt mir helfen.
1. Die Frage sollte Ihr Mann haben, nicht Sie!
2. Das ist programmunabhängig und ergibt sich schlicht aus dem EStG (darin enthalten Regelung zur Lohnsteuer). Siehe auch LStH und LStR.
3. Dieses Forum ist kein "kostenlose Steuerberatung"-Forum, sondern ein "Datev-Nutzer-Problemlösungsforum".
Wenn Sie also ein Verständnisproblem mit der Berechnung haben, ist das kein Thema für dieses Forum, sondern für "Frag einen Anwalt DE".
Bitte verzeihen Sie also, dass Sie gaaaaanz bestimmt hier keine Lösung bekommen. Denn alle Fachleute hier werden Ihre Zeit nicht opfern um kostenlose Rechtsberatung (für die ja auch gehaftet werden muss) durchzuführen. Lesen Sie stattdessen bitte Seiten auf denen kostenlose Ausbildung zu Lohnabrechner angeboten wird. Oder viel besser: Ihr Mann sollte zu seinem Personalbüro, denn die müssen ihm seine Fragen tatsächlich kostenlos beantworten.
Das sind Einmalbezüge. Keiner hier kann das ausrechnen bzw einen Prozentsatz sagen weil keiner die aufgelaufen Entgelte kennt. Bei der Hochrechnung sind die Entgelte des gesamten Jahres einzubeziehen.
Im Grunde ist das auch egal. Ihr Mann ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dann wird die Steuer eh berichtigt .
Schnell die Erklärung Anfang Januar abgeben und gut
Davon abgesehen würde auch ich hier nicht beraten
@FrauSmith schrieb:Das sind Einmalbezüge. Keiner hier kann das ausrechnen bzw einen Prozentsatz sagen weil keiner die aufgelaufen Entgelte kennt. Bei der Hochrechnung sind die Entgelte des gesamten Jahres einzubeziehen.
Im Grunde ist das auch egal. Ihr Mann ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dann wird die Steuer eh berichtigt .
Schnell die Erklärung Anfang Januar abgeben und gut
Mal wieder:
1. Nein, das rechnet Ihnen keiner aus. Dafür gibt es kostenlose Apps für Ihr Smartphone (egal ob Android oder iOS)
2. Wenn es egal ist, warum stellen Sie hier eine Frage?
3. Geben Sie die Erklärung ruhig im Januar ab. Bearbeitung startet niemals vor März. Wissen Sie aber bestimmt 😄
Alles klar,danke für die Hilfe
Warum schreiben sie mir das 🤔?
Verwechselt 🤣 Sorry