Wir haben bei einer Mitarbeiterin den Zeitraum des Mutterschutz in der Septemberabrechnung korrigiert. Es gab einen Zahlendreher im Jahr. Dadurch wurden Nachberechnungen angestoßen. Nun ist aufgefallen, dass im August keine Lohnsteuer in der Abrechnung aufgeführt und auch nicht abgezogen wurde. Woran kann das liegen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Horton schrieb:Woran kann das liegen?
An der Höhe des Gehalts.
Tschuldigung, aber so pauschal lässt sich das schwer beurteilen.
Das Gehalt ist über €450. Wir haben keine Erklärung dafür. 😞
Aber nicht jeder Verdienst über € 450,00 führt gleich zu LSt-Abzug.
Bei StKl. I und € 1.000,00 wird noch keine LSt einbehalten, bei StKl. III geht es erst bei über € 2.000,00 mit LSt-Abzug los.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Die Erklärung war so nahe. Der Hinweis von Herrn Lutz hat uns in die richtige Richtung geleitet. Nur manchmal braucht man etwas länger. Die Frage kann geschlossen werden. Herzlichen Dank.