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Lohnsteueranmeldung Dezember 2019 korrigieren

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letzte Antwort am 14.08.2021 16:31:30 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 7
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Guten Morgen Community, 

 

spricht etwas dagegen, über Eltster die Lohnsteueranmeldung 12/2019 zu korrigieren (zumindest technisch möglich)? Im Nachhinein wurde festgestellt, dass eine Betriebsfeier nicht pauschal versteuert wurde. 

 

Danke für Rückmeldungen!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
325 Mal angesehen

Hallo,


bitte klären Sie diese Frage mit dem Finanzamt. Rechtlich können wir dies leider nicht beurteilen. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
306 Mal angesehen

Hallo, 

ich würde es mit der nächsten Lohnsteueranmeldung melden und abführen und entsprechend (wiederauffindbar) dokumentieren. 

 

Gruß

 

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Lieben Dank Jasmina für die Rückmeldung. Es war jetzt leider explizit gewünscht, dass die Lohnsteueranmeldung 2019 korrigiert werden soll.   

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deusex
Allwissender
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Nachricht 5 von 7
280 Mal angesehen

@Alexandra_Friedrich  schrieb:

Hallo,


bitte klären Sie diese Frage mit dem Finanzamt. Rechtlich können wir dies leider nicht beurteilen. 


 

Ist wohl eine sehr schmale Antwort, auf die verzichtet werden kann. Wenn jeder sagen würde, "wenden Sie sich da oder dorthin", könnte man den "Laden" hier zumachen.

 

Wenn man nichts zu sagen hat, sollte man einfach mal nichts sagen . . . Nix für ungut, aber das sind Antworten die keiner braucht. "Wenden Sie sich ans Finanzamt"  . . . tststs

 

 

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deusex
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
276 Mal angesehen

Bevor Sie sich verrennen, gehen Sie in den DAP und suchen das Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" und versuchen dort Ihre Korrektur durchzuführen. Dort ist dies bis Anfang Januar 2019 noch möglich; monatlich, quartalsweise, jährlich.

 

Ankreuzen, dass es sich um einen berichtigte Anmeldung handelt und ab damit.

 

Was soll gegen eine Berichtigung sprechen, wenn diese versehentlich unterlassen wurde ? Könnte maximal als "Selbstanzeige" gewertet werden, aber das denke ich, ist irrelevant.

 

Dafür sind "Berichtigungen" da !

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
229 Mal angesehen

Vielen Dank für die Beiträge - natürlich würde ich hier nicht nachfragen, wenn ich ansonsten innerhalb weniger Tage eine konkrete Antwort vom Finanzamt auf meine Frage erhalten würde. Das ist aber meist nicht der Fall und so trete ich mit Steuerfachfragen gerne an die Community heran, weil ich weiß, dass es hier großartige Mitstreiter mit entsprechender Erfahrung und Fachwissen gibt. Und ich freue mich natürlich über Austausch jeder Art. Bevor ich die Frage stelle, habe ich natürlich zuerst selbst recherchiert, im EStG, im Steuerhandbuch für das Lohnbüro etc, bin aber nicht zufriedenstellend fündig geworden.

 

Ich vermute, dass die Datev-Mitarbeiter in dieser Community die Anweisung bzw. den Anspruch haben, dass jeder Beitrag beantwortet werden sollte, daher die so häufige Antwort "wenden Sie sich an das Finanzamt oder an wen auch immer, denn Datev kann nur Fragen der technischen Umsetzungen beantworten"....Vielleicht sollte ich bei der nächsten Fachfrage erwähnen, dass ich lediglich die Steuerfachangestellten anspreche...

 

Zu meiner konkreten Frage: ich werde jetzt so vorgehen, wie von Ihnen vorgeschlagen: ich korrigiere  die Dezember-Lohnsteueranmeldung 2019 (allerdings über Elster) und schaue, was passiert ;-).  

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letzte Antwort am 14.08.2021 16:31:30 von floreana
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