Hallo zusammen,
ich habe soeben festgestellt, dass bei meinem Arbeitnehmer, der seit Mitte 2019 beschränkt steuerpflichtig ist, für 2020 keine Lohnsteuerbescheinigung an das FA übermittelt wurde. Er war vorher unbeschränkt steuerpflichtig, hat also Steuer-ID und ist auch "angemeldet" im ElStAM.
Muss ich die Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen über Elster oder wie läuft das? Leider finde ich keine eindeutigen Aussagen.
Das FA fragt nun nämlich nach, weil die Werte von LSt-Anmeldungen und LSt-Bescheinigungen abweichen.
Hallo,
grundsätzlich wird für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung über LODAS erstellt. Um feststellen zu können, warum die Lohnsteuerbescheinigung für das Meldejahr 2020 nicht erstellt wurde, müssen wir uns den Sachverhalt näher ansehen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.
Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 kann nur mithilfe einer Nachberechnung im Entstehungsprinzip korrigiert und übermittelt werden. Aufgrund der neuen Verordnung kann das Entstehungsprinzip in LODAS jedoch nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar angewendet werden. Erstellen Sie bei Korrekturen nach der Abrechnung Februar, die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr manuell über ELSTER.