Hallo liebe Community,
ist es möglich, die Lohnsteuerbescheinigung aus dem Vorjahr (2023) erneut ohne irgendwelche Änderungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln?
Falls das über LODAS nicht funktioniert, wie wird so etwas sonst gemacht? Über Elster?
Viele Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
grundsätzlich ist es möglich, die LSt-Bescheinigung über Elster zu übermitteln. Aber warum erneut? Mit anderen Werten ist es nicht mehr zulässig. Dafür ist dann der § 41c EStG zuständig, der das regelt. Dazu muss das FA angeschrieben werden. Und mit gleichen Werten: hat die Übermittlung nicht gefunzt?
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Martin,
danke für deine Nachricht.
Das Problem ist, dass das Payroll-Team den Mitarbeiter damals nicht zu ELSTAM angemeldet hat. Das ist jetzt aufgefallen, als er seine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben hat. Die Lohnsteuerbescheinigung für 2023 wurde richtig vom System erstellt. Nur übermittelt wurde sie natürlich nicht (das Wörtchen "erneut" war nicht ganz richtig). Da das Finanzamt nur eine elektronische Übermittlung zulässt, dachte ich mir, ich stoße das einfach noch einmal über DATEV an. Da war ich aber schnell mit meinem Latein am Ende 🙂
Moin,
die Übermittlung der LSt-Bescheinigung ist völlig unabhängig von der ELStAM-Anmeldung, d.h. auch ohne dass eine wirksamen ELStAM-Anmeldung vorliegt, wird die LSt-Bescheinigung übermittelt.
Das muss auch so sein, da Sie jetzt ja gar keine ELStAM-Anmeldung mehr vornehmen können und die LSt-Bescheinigung dennoch übermittelt sein muss.
Insoweit würde ich erst einmal davon ausgehen, dass eine erneute Übermittlung nicht erforderlich ist, da diese mit Erstellung der Bescheinigung bereits erfolgt ist.
Wenn das Finanzamt die Daten nicht findet, sollte dies anhand der Bescheinigung dennoch nachgewiesen werden können.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Lutz,
danke für Ihre Antwort. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde ganz sicher nicht übermittelt.
Die Steuer-ID war nicht hinterlegt. Dann lag es wohl daran. Ich nahm an, dass es mit ELSTAM zusammenhing, dass die Übermittlung nicht funktioniert hat. Vielen Dank für den Hinweis.
Aber wie bekomme ich das Dokument nun ans Finanzamt?
Viele Grüße
Yvonne
Moin,
die LSt-Bescheinigung wurde früher auch ohne StID übermittelt. Ich weiß gar nicht, wann das umgestellt wurde.
Wenn keine elektronische Übermittlung erfolgt ist, müssten Sie eine LSt-Bescheinigung erhalten haben, auf der das Wort "elektronische" im Dokumentenkopf mit xxxxxx ungültig gemacht wurde.
Aber völlig egal - über DATEV kriegen Sie die LSt-Bescheinigung 2023 nicht (mehr) übermittelt, da Sie für 2023 keine Abrechnungen mehr erstellen können und hierfür vermtl. ohnehin das Entstehungsprinzip ausgewählt werden müsste (und das nur bis Ende 02/2024 möglich war).
Eine jetzige Übermittlung für 2023 ist also nur über ELSTER möglich.
Viele Grüße
Uwe Lutz