Hallo zusammen,
wir sind Frühabrechner mit Festlohn und haben bereits den Lohnlauf Dezember hinter uns. Bei vielen Mitarbeitern ist nun über den Lohnsteuerjahresausgleich zu viel Lohnsteuer berechnet/nachberechnet worden, teilweise haben Sie bis zu 1500 € mehr Lohnsteuer gezahlt. Keine schöne Situation gerade im Dezember. Die Mitarbeiter sind selbstverständlich verärgert.
MWn wird über den Lohnsteuerjahresausgleich lediglich im lfd. Jahr zu viel gezahlte LSt zurückerstattet, zu wenig berechnete wird nicht einbehalten sondern über die Einkommenssteuererklärung korrigiert. So steht es auch in der Fachliteratur.
Woran liegt das? Wir hatten das Problem letztes Jahr bereits beim Soli, dass dieser nachkorrigiert wurde im Dezember. Auch hier bin ich der Meinung, darf das nur über die Einkommenssteuererklärung zurückgehalt werden.
Hat hier jemand Erfahrung bzw. eine Erklärung? Muss hier eventuell in Lodas noch was eingestellt werden außer den Lohnsteuer-JA-Haken?
LG
Hallo,
du musst bei Mandanten > Steuer > Allgemeine Daten > Lohnsteuerjahresausgleich den Haken bei LST- Jahresausgleich durchführen setzen. Dann wird der Lohnsteuerjahresausgleich nur zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt.
Du hast wahrscheinlich den Haken bei LST Jahresausgleich gemäß R 42b.... gesetzt. Dann wird der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, aber es kann zu Nachzahlungen und/oder Erstattungen kommen.
das ist tatsächlich so, vielen Dank!
Ich habe diese Einstellung so übernommen und seit 5 Jahren auch noch nie Rückmeldungen hierzu bekommen.
Ich müsste nur jetzt erstmal rausfinden warum es die 2 Unterscheidungen gibt und ob man tatsächlich die Wahl hat welches man als ArbG auswählt.
Hat hier vielleicht nähere Hintergrundinfos?
Viele Grüße und herzlichen Dank.
Hallo,
in unserem Hintergrund-Dokument: Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber - Hintergrund finden Sie alle Informationen zum Lohnsteuer-Jahresausgleich.
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Guten Morgen, die rechtlichen Hintergründe kenne ich soweit.
Was mich beschäftigt ist, dass man bei Hakensetzen -Lohnsteuerjahresausgleich durchführen - gewährleisten muss, dass der Mitarbeitende unterjährig korrekt abgerechnet sein muss. Wenn im Dezember bei setzen des haken nach Rn 42 Abs 3 LStR eine extreme Nachzahlung von LSt und Soli erfolgt, kann ich das ja nicht bestätigten.
Wir haben hin und wieder rückwirkende Nachzahlungen, Nachversteuerungen Dienstwagen und unsere Prämienzahlungen im April - hier scheint Lodas nicht korrekt hochzurechnen. So wird unterjährig z.b. 60€ Soli monatlich berechnet und am Jahresende durch den LSt-JA dann über 1000€ nachgefordert, da er im Gesamten dann über 96000€ Jahreseinkommen liegt. Dies müsste doch mit der Einmalzahlungsschlüsselung bereits in der Berechnung im April berücksichtigt werden.
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass es bei Datev Lohn & Gehalt wohl eine Haken gibt, um die steuerliche unterjährige Berechnung monatsgenau durchzuführen. In Lodas habe ich nichts dazu gefunden? gibt es hier auch einen solchen Button?
Vg
Dies Dokument lässt leider viele Fragen offen. Da es nicht déterminer genug ist.
hierzu habe ich zwei Fragen:
1. kann man in Lodas standardmäßig den Hacken setzen: Lohnsteuerjahresausgleich durchführen (2. Alternativ). Und das Programm schaut selbständig in der Dezember Abrechnung, ob mindestens 10 Mitarbeiter vorhanden sind und führt dann den Lohnsteuerjahresausgleich durch? Wenn es weniger als 10 Mitarbeiter vorhanden sind, erkennt es das Programm und führt somit keinen Lohnsteuerjahresausgleich? Es wäre natürlich doof, wenn man manuell noch n Dezember bei allen Mandanten schaue müsste, ob mindestens 10 Mitarbeiter vorhanden, um den Hacken zu setzen oder nicht.
2. Im Punkt 2.2 ist eine Reihe von Fällen, wo es steht, dass der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchführen darf. Prüft hier das Programm selbstständig, ob diese Fälle vorhanden sind und führt somit bei den genannten Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durch? Oder muss der Anwender wiederum selbst das Ganze prüfen, um zu entscheiden, ob er den Hacken setzt oder nicht.
es wäre super, wenn Sie hier eine klare Antwort geben.
PS: die DATEV soll versuchen, ihre Dokumente etwas klarer zu schreiben. Manchmal hilft es, wenn am Ende eines langen Text einfach einen kurzen Satz hinzufügt wird, der für den Anwender zusammenfasst, was man festhalten soll.
@Verlin schrieb:
2. Im Punkt 2.2 ist eine Reihe von Fällen, wo es steht, dass der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchführen darf. Prüft hier das Programm selbstständig, ob diese Fälle vorhanden sind und führt somit bei den genannten Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durch? Oder muss der Anwender wiederum selbst das Ganze prüfen, um zu entscheiden, ob er den Hacken setzt oder nicht.
Die Punkte werden vom Programm automatisch geprüft und der LSt-JA in dem Fall nicht durchgeführt. Warum eine Durchführung nicht erfolgt ist, wird für jeden AN im Hinweis- und Fehlerprotokoll aufgeführt.
Hallo,
ein Eimalbezug (Sonstiger Bezug) wird über die Ermittlung eines voraussichtlichen Jahresarbeitsverdiensts versteuert. Die DATEV-Lohnprogramme rechnen nach dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Es kann also sein, dass erst durch Ihre Nachberechnungen mit Prämien, etc. die Jahreseinkommengrenze von 96000 Euro überschritten wird.
Einen entsprechenden Haken, wie Sie ihn erwähnten, gibt es in LODAS leider nicht.