abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnsteuerjahresausgleich hohe Nachzahlung ArbN

7
letzte Antwort am 03.01.2023 11:34:17 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Rebinchen81
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
1210 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

wir sind Frühabrechner mit Festlohn und haben bereits den Lohnlauf Dezember hinter uns. Bei vielen Mitarbeitern ist nun über den Lohnsteuerjahresausgleich zu viel Lohnsteuer berechnet/nachberechnet worden, teilweise haben Sie bis zu 1500 € mehr Lohnsteuer gezahlt. Keine schöne Situation gerade im Dezember. Die Mitarbeiter sind selbstverständlich verärgert.

 

MWn wird über den Lohnsteuerjahresausgleich lediglich im lfd. Jahr zu viel gezahlte LSt zurückerstattet, zu wenig berechnete wird nicht einbehalten sondern über die Einkommenssteuererklärung korrigiert. So steht es auch in der Fachliteratur. 

Woran liegt das? Wir hatten das Problem letztes Jahr bereits beim Soli, dass dieser nachkorrigiert wurde im Dezember. Auch hier bin ich der Meinung, darf das nur über die Einkommenssteuererklärung zurückgehalt werden.  

 

Hat hier jemand Erfahrung bzw. eine Erklärung? Muss hier eventuell in Lodas noch was eingestellt werden außer den Lohnsteuer-JA-Haken? 

 

LG

Hamburger1982
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
1172 Mal angesehen

Hallo,

du musst bei Mandanten > Steuer > Allgemeine Daten > Lohnsteuerjahresausgleich den Haken bei LST- Jahresausgleich durchführen setzen. Dann wird der Lohnsteuerjahresausgleich nur zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt.

Du hast wahrscheinlich den Haken bei LST Jahresausgleich gemäß R 42b.... gesetzt. Dann wird der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, aber es kann zu Nachzahlungen und/oder Erstattungen kommen. 

Rebinchen81
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
1109 Mal angesehen

das ist tatsächlich so, vielen Dank! 

Ich habe diese Einstellung so übernommen und seit 5 Jahren auch noch nie Rückmeldungen hierzu bekommen. 

Ich müsste nur jetzt erstmal rausfinden warum es die 2 Unterscheidungen gibt und ob man tatsächlich die Wahl hat welches man als ArbG auswählt. 

 

Hat hier vielleicht nähere Hintergrundinfos?

 

Viele Grüße und herzlichen Dank.  

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 8
1031 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Hintergrund-Dokument: Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber - Hintergrund finden Sie alle Informationen zum Lohnsteuer-Jahresausgleich.


Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Rebinchen81
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
978 Mal angesehen

Guten Morgen, die rechtlichen Hintergründe kenne ich soweit. 

 

Was mich beschäftigt ist, dass man bei Hakensetzen -Lohnsteuerjahresausgleich durchführen - gewährleisten muss, dass der Mitarbeitende unterjährig korrekt abgerechnet sein muss. Wenn im Dezember bei setzen des haken nach Rn 42 Abs 3 LStR eine extreme Nachzahlung von LSt und Soli erfolgt, kann ich das ja nicht bestätigten.

 

Wir haben hin und wieder rückwirkende Nachzahlungen, Nachversteuerungen Dienstwagen und unsere  Prämienzahlungen im April - hier scheint Lodas nicht korrekt hochzurechnen. So wird unterjährig z.b. 60€ Soli monatlich berechnet und am Jahresende durch den LSt-JA dann über 1000€ nachgefordert, da er im Gesamten dann über 96000€ Jahreseinkommen liegt. Dies müsste doch mit der Einmalzahlungsschlüsselung bereits in der Berechnung im April berücksichtigt werden. 

 

Ich habe in Erfahrung gebracht, dass es bei Datev Lohn & Gehalt wohl eine Haken gibt, um die steuerliche unterjährige Berechnung monatsgenau durchzuführen. In Lodas habe ich nichts dazu gefunden? gibt es hier auch einen solchen Button?

 

Vg 

0 Kudos
Verlin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
915 Mal angesehen

Dies Dokument lässt leider viele Fragen offen. Da es nicht déterminer genug ist. 

hierzu habe ich zwei Fragen:

 

1. kann man in Lodas standardmäßig den Hacken setzen: Lohnsteuerjahresausgleich durchführen (2. Alternativ). Und das Programm schaut selbständig in der Dezember Abrechnung, ob mindestens 10 Mitarbeiter vorhanden sind und führt dann den Lohnsteuerjahresausgleich durch? Wenn es weniger als 10 Mitarbeiter vorhanden sind, erkennt es das Programm und führt somit keinen Lohnsteuerjahresausgleich? Es wäre natürlich doof, wenn man manuell noch n Dezember bei allen Mandanten schaue müsste, ob mindestens 10 Mitarbeiter vorhanden, um den Hacken zu setzen oder nicht. 

2. Im Punkt 2.2 ist eine Reihe von Fällen, wo es steht, dass der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchführen darf. Prüft hier das Programm selbstständig, ob diese Fälle vorhanden sind und führt somit bei den genannten Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durch? Oder muss der Anwender wiederum selbst das Ganze prüfen, um zu entscheiden, ob er den Hacken setzt oder nicht. 

es wäre super, wenn Sie hier eine klare Antwort geben. 

PS: die DATEV soll versuchen, ihre Dokumente etwas klarer zu schreiben. Manchmal hilft es, wenn am Ende eines langen Text einfach einen kurzen Satz hinzufügt wird, der für den Anwender zusammenfasst, was man festhalten soll. 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
898 Mal angesehen

@Verlin  schrieb:



2. Im Punkt 2.2 ist eine Reihe von Fällen, wo es steht, dass der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchführen darf. Prüft hier das Programm selbstständig, ob diese Fälle vorhanden sind und führt somit bei den genannten Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durch? Oder muss der Anwender wiederum selbst das Ganze prüfen, um zu entscheiden, ob er den Hacken setzt oder nicht. 

 


Die Punkte werden vom Programm automatisch geprüft und der LSt-JA in dem Fall nicht durchgeführt. Warum eine Durchführung nicht erfolgt ist, wird für jeden AN im Hinweis- und Fehlerprotokoll aufgeführt.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 8
786 Mal angesehen

Hallo,


ein Eimalbezug (Sonstiger Bezug) wird über die Ermittlung eines voraussichtlichen Jahresarbeitsverdiensts versteuert. Die DATEV-Lohnprogramme rechnen nach dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Es kann also sein, dass erst durch Ihre Nachberechnungen mit Prämien, etc. die Jahreseinkommengrenze von 96000 Euro überschritten wird.
Einen entsprechenden Haken, wie Sie ihn erwähnten, gibt es in LODAS leider nicht.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
7
letzte Antwort am 03.01.2023 11:34:17 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage