Wie rechne ich Urlaubsgeld und Urlaubsabfindung während des Bezugs von Krankengeld ab?
Ist schon das gesamte Jahr K6 geschlüsselt
Danke für Eure Hilfe
Hallo,
Sie können die gleichen Lohnarten, die Sie sonst auch nutzen, verwenden.
Da keine SV-Tage im Jahr angefallen seien sollten, dürften auch keine Beiträge ermittelt werden.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo T.R.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich war etwas verunsichert, dass so gar keine Beiträge abgerechnet wurden.
Aber das mit den SV-Tagen ist ja richtig!
Danke nochmals und beste Grüße
M.S.
Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus? Wenn man weiß, dass der AN das ganze Jahr über im Krankengeldbezug bleiben wird, gibt man keinen hochgerechneten Restverdienst an.
Dann fällt auch keine Lohnsteuer an, oder?
Hallo,
bezieht der Mitarbeiter das ganze Jahr über Krankengeld, befindet sich dieser in einer Unterbrechung.
Aufgrund fehlender SV-Tage und somit fehlender Beitragsbemessungsgrenze für dieses Jahr fallen für die Einmalzahlung keine SV-Beiträge an.
Bei Einmalbezügen wird bzgl. der Steuerberechnung das komplette Jahr betrachtet. Wurden bisher keine Bezüge abgerechnet, kann der Restverdienst nicht automatisch ermittelt werden. Somit fällt auch keine Lohnsteuer an.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen kumulierten Restverdienst zu hinterlegen, der für die Berechnung der Lohnsteuer herangezogen wird. Informationen dazu finden Sie hier.
Viele Grüße aus Nürnberg
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG