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LuG: Urlaubstage übersteigen Urlaubsanspruch - Baulohn

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letzte Antwort am 07.11.2018 12:44:42 von t_r_
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ulrikegorks
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben einen Mandanten mit Baulohn. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.

Bei einem seiner Mitarbeiter kam bei der Lohnabrechnung die folgende Fehlermeldung #LN1O868: "Sie haben im Monat 07/2018 also genommenen Urlaub 10,0 Tage erfasst. Im Monat 07/2018 besteht aber nur ein Urlaubsanspruch von 5,00 Tagen."

Der Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis am 05.03.2018 begonnen und hat jährlich 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch.

Dies haben wir auch im Reiter "Urlaubsanspruch" so eingetragen. Laut diesem Reiter hat der AN für dieses Jahr einen Gesamtanspruch in Höhe von 23 AT. Der AN hat bereits 7 AT Urlaub genommen. Das ergibt unseres Erachtens einen Resturlaub in Höhe von 16 Arbeitstagen, von denen er 10 Urlaubstage im Juli genommen hat.

Wieso also bringt das Programm diese Fehlermeldung und wie ist das Problem zu beheben? Wir bekommen diese Fehlermeldung aktuell bei mehreren Arbeitnehmern dieses Mandanten, hatten in den letzten Jahren aber nie Probleme damit. Manche dieser Mitarbeiter sind auch schon mehrere Jahre im Unternehmen, sodass wir die Fehlermeldung tatsächlich nicht nachvollziehen können.

Ist es vielleicht im Baulohn so, dass der Anspruch auf die Urlaubstage erst nach und nach "erarbeitet" werden muss, sodass diese Mitarbeiter den Urlaub quasi vorab genommen haben?

Vielen Dank für Ihre Auskünfte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gorks

christophschwickart
Beginner
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Hallo Frau Gorks,

zum Einstieg in diese Thematik empfehle ich die folgenden Dokumente:

Dok.-Nr.: 5300608 "Urlaub - Lexikon Lohn und Personal- Bauhauptgewerbe"(Kapitel 3.2 Urlaubstage) und

Dok.-Nr.: 5303034 "Urlaub abrechnen - Bauhauptgewerbe (Beispiele für Lohn und Gehalt)".

Viele Grüße aus Koblenz

Christoph Schwickart

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susanne25
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

ja im Baulohn "erarbeitet" man sich quasi Monat für Monat seinen Urlaubsanspruch. Hierfür gibt es eine extra Statistik, rechts unter der Anschrift des Arbeitnehmers (Baulohn). Auch Urlaubsansparsystem genannt.

Grund: häufig anzutreffenden kurze Beschäftigungszeiten im Baugewerbe. Das würde bedeuten der Arbeitnehmer hätte sonst nur einen Urlaubsanspruch von wenigen Tagen oder auch gar keinen Anspruch.

Nach dem Ansparsystem erhalten Arbeitnehmer nach jeweils 12 Beschäftigungstagen einen Tag Jahresurlaub.

LG

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Gorks,

leider sieht es tatsächlich so aus, als ob grundlegende Baulohnkenntnisse fehlen.

susanne25 hat Ihnen ja schon einige Hinweise gegeben. Ich kann mich hier im Übrigen nur dem Rat von Herrn Schwickart anschließen und Ihnen die entsprechende Literatur empfehlen.

Hilfreich wäre vielleicht auch ein Seminar der Datev.

DATEV Lohn und Gehalt classic/comfort - BAULOHN im Bauhauptgewerbe für Neuanwender

Auf dieser Seite finden Sie auch immer hilfreiche Hinweise.

SOKA-BAU Startseite - SOKA-BAU

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 07.11.2018 12:44:42 von t_r_
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