Hallo,
mein Chef möchte einigen Mitarbeitern ein bis zwei Essen im Monat bezahlen. Das möchte ich gern mit 25 % pauschal versteuern über den Arbeitgeber. Würde dafür eine fiktive Personalnummer anlegen.
Muss ich den Gesamtbetrag der Mahlzeit abrechnen oder nur die Differenz von dem vollen Betrag und dem Sachbezugswert Mahlzeiten 3,47 €?
Hallo,
Informationen zur Abrechnung von Mahlzeiten mit Pauschalversteuerung und zur Ermittlung der korrekten Werte finden Sie in unserem Dokument 5303328 - Mahlzeiten abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt).
@Heli schrieb:mein Chef möchte einigen Mitarbeitern ein bis zwei Essen im Monat bezahlen.
Handelt es sich um Essen aus der Kantine oder ist es eine Mitarbeiterbewirtung? Letztere muss nicht versteuert werden.
Hallo,
die Mitarbeiter können sich ein Essen von einem Imbiss oder Restaurant holen oder bringen lassen. Die Rechnung zahlt dann der Arbeitgeber.
Ja, wenn das nicht im Rahmen eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes passiert und im Unternehmen stattfindet, dann ist es Sachbezug und entsprechend zu versteuern.
Aber das ist alles auf Haufe gut erklärt. Der Rest ist den Datev-Artikeln in Lexinform zu entnehmen.