Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem Angestellten kam auch die Meldung, dass die erfassten Urlaubstage den Urlaubsanspruch übersteigen.
Ich brauche dazu mal eine allegemeine Erläuterung. Bekommt der Angestellte weniger Gehalt, wenn er Urlaub nimmt, für den er noch keinen Anspruch hätte. Wie kann ich das Problem lösen. Ich arbeite mit Lodas.
Vielen Dank!
A. Michel
Hallo Frau Michel,
das ist eine Sache, die Sie für den Arbeitgeber, oder nur mit dem Arbeitgeber klären können. Bekommt er die Tage bezahlt, muss er unbez. Urlaub nehmen oder werden zukünftige Urlaubstage verwendet?
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
wie ich den Mandanten verstanden habe sollen zukünftige Urlaubstage schon abgerechnet werden.
Gibt es da eine andere Lohnart?
MfG
A. Michel
Hallo Frau Michel,
mein persönlicher Vorschlag. Die Fehltage notieren Sie bitte und machen jetzt nichts in der aktuellen Abrechnung. Beim nächstmöglichen Monat buchen Sie, obwohl er keinen Urlaub genommen hat, die Urlaubstage ganz normal als verbraucht.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
vielen Dank für den Tipp. Ich finde es ganz schön umständlich. Könnte man die Tage nicht schon irgendwie speichern. Ich stell mir das bei einem großen Betrieb sehr schwierig vor, da den Überblick zu behalten.
Liebe Grüße
A. Michel
Habe im Bauhauptgewerbe bei einem gewerblichen Arbeitnehmer das gleiche Problem.
Werden den AG ansprechen, dass es als unbezahlte Fehlzeit behandelt werden sollte, da ja noch kein Urlaubsanspruch bei SOKA-Bau und daher auch keine Erstattung. Sollte der AN im nächsten Monat austreten, hätte der AG das Problem, da er ja einmal gewährten Urlaub nicht zurückfordern kann.
Werden den AG ansprechen, dass es als unbezahlte Fehlzeit behandelt werden sollte, da ja noch kein........
Hallo,
das ist genau richtig. Immer mit dem AG sprechen. Eine solche Empfehlung würde ich aber eher nicht aussprechen, sondern nur alternativ vorschlagen.
Gruß
C. Rohwäder
Was wäre denn dann Ihr Vorschlag wie es behandelt werden sollte?
Ich würde auf keinen Fall den Urlaub so auszahlen, da Lodas auch automatisch nur den erworbenen Urlaubsanspruch abrechnet und nicht den tatsächlich genommenen, der über das Kalendarium erfasst wurde.
Hallo,
einverstanden. Im Baulohn darf man die Urlaubslohnarten ja auch nicht einfach so benutzen.
UU löst eine Unterbrechnung aus. Ich würde dem AG daher auch vorschlagen, die Tage im Kalendarium leer zu lassen oder einen laufenden Std.-Lohn abzurechnen.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
ich würde mich dem Vorschlag von Herrn Rohwäder anschließen und die Tage (nach Rücksprache mit dem AG) mit laufenden Std.-Lohn auffüllen und im Folgemonat/in den Folgemonaten das "Arbeitszeitkonto" dann wieder ausgleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Wo kann man allgemein die Urlaubs und Krankheitstage pro Mitarbeiter erfassen? Bitte eine detaillierte Anleitung..
Hallo Community,
die Lohnfortzahlungslohnarten (z.B. Stammlohnart 155) können auch mit dem Bearbeitungsschlüssel 2 und Tagen als Wert unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen im Register Standard erfasst werden.
Dadurch werden auch Krankheitstage in der Statistik ausgewiesen.
Urlaub kann in der Statistik nicht angedruckt werden, weil hierzu der Bearbeitungsschlüssel 71 benötigt wird. Dieser Bearbeitungsschlüssel würde jedoch die automatische Urlaubsberechnung im Malergewerbe blockieren.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG