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Maler u. Lackiererhandwerk Korrekturen im DATEV Lodas vornehmen

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letzte Antwort am 03.01.2022 17:49:17 von wolfram
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Viva-la-Vida
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community,

 

ich bin neu hier und brauche bitte Eure Hilfe.

 

Ich habe vor kurzem eine Malerfirma als Mandant in meine Sachbearbeitung von anderen Kollegin übernommen.

 

Dort herrscht ein wahres Chaos. Die Vorträge wurden zuvor entweder gar nicht vorgenommen oder dann ohne Fachkunde einfach wild vorgetragen. Heute stimmt kaum eine Zahl in Bezug auf kum. Urlaubsbrutto und Urlaubstage. Die Unmut des Mandaten ist verständlich!

 

Ich möchte gerne alles richtig stellen und nehme diese Mamuts Aufgabe auf mich. Der Jahreswechsel eignet sich ganz gut dazu.  Dennoch ohne (Fach) Hilfe werde ich das wahrscheinlich nicht bewältigen können. Wo fange ich am besten an ?

Wie weit in die Vergangenheit muss ich gehen um Urlaubstage richtig zu ermitteln ? Und wie korrigiere ich bereits zu viel erfasste UR-Tage und Buttolohnsummen ? 

 

Info vorab, auch wenn es evtl. zum Kopfschütteln ist, aber jammern hilft nicht und man muss durch!

- Malerfirma führt keine interne Urlaubsstatistik für ihre Mitarbeiter

- In meiner Kanzlei kann mir in diesen Fragen keiner behilflich sein. 

 

Nun liebe Community, zähle ich auf Euch. Besten Dank vorab!

shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

gar nicht so leicht ein Stachelschwein zu kitzeln, würde ich sagen 😄

 

Ich wage dennoch einen Versuch, bitte aber darum, es nicht als der Weisheit letzter Schluss anzusehen. 🙂

 

Den Anfang würde ich direkt bei den Urlaubstagen und den Urlaubsbrutto-Beträgen machen. Hierzu würde ich entweder direkt Kontakt mit der Malerkasse aufnehmen und entsprechende Auszüge anfordern, oder auf der Seite der Malerkasse (https://www.malerkasse.de/ ) gibt es auch einen Login für Arbeitgeber. Damit kann dieser selbst schon das meiste an Informationen und Arbeitnehmerauszügen herunterladen/herauskopieren/beantragen und Ihnen zur Verfügung stellen.

 

Die Urlaubsabrechnung mit Lodas ist im Dokument Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS beschrieben (unter 3. finden sich auch Vorgehensweisen zu Vorträgen, Korrekturen, etc.).

 

Die Urlaubsstatistik erübrigt sich zumindest bei den gewerblichen Arbeitnehmern, da sich diese bei einem korrekt eingestellten Baulohn von selbst ergibt. Lediglich für die Angestellten müsste man dann versuchen sich auf aktuelle (Rest-)Urlaubsbestände zu einigen, wenn man so gar nichts greifbares hat.

 

Wenn Sie so gar kein Fachwissen zum Baulohn besitzen, rate ich dringend zu entsprechenden Seminaren. Zum Beispiel von der DATEV selbst im Bereich Baulohn oder spezifisch auf Ihren Fall bezogen unter https://www.malerkasse.de/hilfe-service/seminare-zum-verfahren.html 🙂

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manuel Lubbe

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Viva-la-Vida
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Guten Tag Herr Lubbe,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und ausführlichen Beitrag.

 

Ich sah es genau so, dass es gar nicht einfach wird, aber einer muss es ja machen.

Den Arbeitgeberzugang bei der Malerkasse habe ich tatsächlich beantragt und inzwischen auch erhalten. Dort kann ich zumindest das bei der Malerkasse vorhandenes Geld für Urlaubstage sehen und mit meinem im System abgleichen. Wie ich bereits im Anfangsbeitrag geschrieben hatte, stimmen die Zahlen oft nicht überein. Leider 😞

 

Beide Dokumente:

Vortragswerte bei Neueintritt/Wiedereintritt - Maler- und Lackiererhandwerk (9225255)

Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS (5303131)

habe ich mir aufmerksam gelesen. Nun werde ich die Vorgehensweisen, sobald ich wieder im Büro bin, in Einsatz bringen um zu prüfen ob das funktioniert. 

 

Besonderheiten im Maler u. Lackiererhandwerk wurden damals während meiner Fortbildung nur kurz angerissen.  Mein Schwerpunkt liegt eher im Bauhauptgewerbe. Aber ich denke, dass mit etwas Engagement und Fachunterstützung z.B. hier durch die Community, auch dieses Thema zu schaffen ist. 😉 

 

Ich danke auch für den Link zwecks Malerkasse Seminare. Leider bieten sie derzeit keine an. Auch das werde ich in Erfahrung bringen, was da möglich ist.

 

Ansonsten, danke ich für alle weitere Beiträge, Ratschläge und Ideen in Zusammenhang mit Malerkasse und Korrekturen. 

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wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
486 Mal angesehen

Hallo,

 

ich denke zum Jahreswechsel ist das ganze zumindest nicht so dramatisch wie im laufenden Jahr.

Wichtig ist erstmal, das Sie die Übersicht der Malerkasse über die Gewerbezugehörigkeit bekommen um zu prüfen ob bei jedem AN der korrekte Prozentsatz hinterlegt ist!!

Diese Liste bekommt der Mandant normalerweise im Januar zugeschickt. Dies steht auch auf der LNK, aber diese kommen meistens erst im März.

Das aktuellen Resturlaubsgeld würde ich bei der Malerkasse erfragen (Tage werden dort ja nicht geführt)

Dann unter Personaldaten Vortragswerte Baunebengewerbe Urlaub VJ den Betrag und Tage vortragen. (die Tage 

müssten Sie sich selbst ausrechnen (Std-Lohn mal 8 ergibt ca Tageswert oder mal im Vorjahr nach Wert eines Tages schauen.)

 

 

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letzte Antwort am 03.01.2022 17:49:17 von wolfram
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