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Mankogeld abrechnen

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letzte Antwort am 24.10.2024 12:30:10 von Ncl-bhn_
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justnkl
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Mandanten, der Mankogeld an seine Arbeitnehmer auszahlt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die richtige Lohnart verwende, da ich in  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9226266 überhaupt keine Lohnart für Mankogeld finde.

 

Was nutzt ihr?

 

Aufgefallen ist mir das, als ich nach der passenden Netto-Lohnart gesucht habe um eine Kassendifferenz abzuziehen, wofür das Mankogeld ja dann da ist.

Was nehmt ihr da?

Ncl-bhn_
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Dafür gibt es keine vorgegebene Lohnart. Aber wenn es doch schon ausbezahlt wird... läuft das nicht über den Lohn ? Dann einfach diese Lohnart ins Minus setzen ?

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justnkl
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Ich kann das nicht einfach bei der Lohnart abziehen, da das Mankogeld mehr als € 16,00 ist und dann Auswirkungen auf die SV und Steuer. Ich muss es ja netto abziehen, da es ja eine reine Rückzahlung der Differenz ist und keine Lohnauswirkung hat.

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Ncl-bhn_
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Und für den steuerfreien Anteil gibt es keine Lohnart ? Es wird also alles versteuert ?

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justnkl
Einsteiger
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Berechtigter Hinweis. Darauf habe ich, um ehrlich zu sein, nicht geachtet. Aber macht es keinen Sinn für einen solchen Sachverhalt eine oder mehrere Lohnarten als Standard zu haben? Das ist ja mit Sicherheit kein Einzelfall.

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Ncl-bhn_
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Ich denke es ist schon extrem selten. Jedenfalls hatte ich es bei vielleicht 0,1% aller Mandanten die ich je abgerechnet habe 😉

Eigentlich ist es ja eine ganz einfache Netto Lohnart, denn noch seltener als überhaupt schon abgerechnet ist es vom Betrag her über den 16,00 EUR.

Die würde ich jetzt für das Einbehalten mal anlegen und mir dann Gedanken über eine eventuelle Korrektur des wohl fehlenden steuerfreien Anteils machen..

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letzte Antwort am 24.10.2024 12:30:10 von Ncl-bhn_
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