Hallo zusammen, wir haben letztes Jahr ein größeres Mandat übernommen (1.01.2024) und nun muss ich eine Arbeitsbescheinigung machen für jemanden der Ende 2024 ausgeschieden ist. Problem scheint zu sein,
dass ja nur das letzte Jahr mit DATEV abgerechnet wurde. Es kam die Meldung, dass in der Maske BEA die Vortragswerte einzutragen sind. Also habe ich das alte Unternehmen kontaktiert und die Daten erfragt und die Gehaltsdaten des Jahre 2023 eingetragen. Leider geht die Arbeitsbescheinigung nicht durch.
Angeblich sei der Personengruppenschlüssel falsch etc. Verstehe das nicht, da dass ganz normal 101 ist- ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter.
Die wöchentliche AZ habe ich auch eingetragen.
Woran also kann es noch liegen, das die Arbeitsbescheinigung nicht durchgeht?
Moin,
wenn Sie Daten in der Maske BEA Vortragswerte erfassen, müssen Sie erst einmal nur die Stammdaten senden und die Verarbeitung abwarten.
Erst danach werden die dort erfassten Daten auch in der Arbeitsbescheinigung mit berücksichtigt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz, vielen Dank für den Input
Ich werde es so versuchen und dann melde ich mich noch mal.
Leider funktioniert es immer noch nicht. Es kommen auch nach dem Senden von Stammdaten immer noch die Meldungen, das die Auswahl im Feld "Personengruppe" falsch ist etc
Was mache ich falsch? Oder ist dieses Problem unzureichend gelöst von DATEV und ich muss über SV Net gehen?
@LoBu2 schrieb:Leider funktioniert es immer noch nicht. Es kommen auch nach dem Senden von Stammdaten immer noch die Meldungen, das die Auswahl im Feld "Personengruppe" falsch ist etc
Was mache ich falsch? Oder ist dieses Problem unzureichend gelöst von DATEV und ich muss über SV Net gehen?
Moin,
Sie haben die Personengruppe aber in den BEA-Vortragswerten mit erfasst? Diese muss dort gesondert erfasst werden, auch wenn der Mitarbeiter später unverändert mit PGr 101 abgerechnet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Okay, für alle 5 Jahre zurück oder nur für 2 Jahre? Die Übermittlung über das SV Meldeportal ist leider sehr mühselig..
Geben Sie dies für die letzten fünf Jahre ein - das Programm sucht sich dann raus, welche Daten benötigt werden. Es müssen dann ja auch nur Änderungen innerhalb der Jahre erfasst werden, also ab xxxx geändert auf....
Es funktioniert immer noch nicht. Neverending Story. Jedes Mal wird was im Fehlerprotokoll beanstandet.
Diesmal, dass der "Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit" falsch ist. Aber wenn der MA nunmal von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt ist, was soll daran falsch sein?
Bezieht sich das FP denn auf die Änderung in 2024?
Ich würde die Einträge für 01/2022 und 01/2023 rausnehmen. Dort hat sich ja gegenüber 2021 nichts geändert.
Es hat nicht geklappt und ich musste die Bescheinigung über das SV Meldeportal machen. Da hatte ich mir ehrlich gesagt mehr erhofft.
Aber das Problem scheinen ja hier mehrere gehabt zu haben, wenn man mal danach sucht im Forum.