Hallo zusammen,
für einen Mitarbeiter wurde zunächst eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vom 19.04.2022 bis 22.04.2022 mit dem Grund 40 An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung ausgestellt. Diese Meldung wurde storniert und eine neue Meldung mit dem Grund 34 Abmeldung nach Unterbrechung erstellt. In dieser Bescheinigung ist jetzt das Datum vom 19.04.2022 bis 22.05.2022 eingetragen. Das vorherige Enddatum, der 22.04.2022, war jedoch richtig. Unter Personaldaten / Beschäftigung / Fehlzeiten ist eingetragen: 23.04.2022 - 06.06.2022 unbezahlte Fehlzeit, 10.06.2022-12.06.2022 unbezahlte Fehlzeit und ab 16.06.2022 unbezahlte Fehlzeit. Mir ist unerklärlich, woher das Datum 22.05.2022 stammt. Wie bekomme ich jetzt eine korrekte SV-Meldung?
VG Michaela
Gelöst! Gehe zu Lösung.
... bei mir klingelt da etwas mit der 4 Wochen-Frist nach Beschäftigungsende... Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses
War denn vorher Bezug von Krankengeld?
Grüße Greese
@mico schrieb:Wie bekomme ich jetzt eine korrekte SV-Meldung?
Diese liegt Ihnen nach den von Ihnen geschilderten Daten bereits vor.
Wie die Klingel von @greese schon andeutete, läuft das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bei einer unbezahlten Fehlzeit einen Monat weiter. Daher wird die Abmeldung völlig richtig erst zum 22.05.2022 erstellt.
Es müsste dann eine neue Anmeldung zum 07.06. erfolgt sein und für den Zeitraum 10.-12.06.2022 auch keine Unterbrechungsmeldung erstellt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke für eure Antworten.
Der Mitarbeiter ist als Minijobber beschäftigt. Er arbeitet in den Ferien. Die Zwischenzeit lasse ich als unbezahlte Fehlzeit laufen.