Hallo miteinander,
ich wollte gerade bei einen Minijobber die Pflege seines kranken Kindes abrechnen.
Hinweis:
in der gesetzlichen bzw. freiwilligen Krankenversicherung besteht keine Versicherung, so dass die Meldung 02
- Kinderkrankengeld für die Zeit ab dem 14.09.2023 nicht erstellt werden konnte.
Überprüfen Sie die Eingabe der Krankenversicherung.
Minijobber haben doch auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Erkrankung eines Kindes.
Knappschaft und die gesetzliche Krankenkasse sind hinterlegt. Habe den Ausfallschlüssel PK eingegeben.
Die Meldung wird nicht erstellt.
Könnte mir jemand erklären wo der Fehler liegt oder warum nicht.
Dankesehr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@M_Haarmann89 schrieb:
Minijobber haben doch auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Erkrankung eines Kindes.
Ja, das wäre aber Ausfallschlüssel PE - das heißt, der Arbeitgeber zahlt die Entgeltfortzahlung und bekommt diese nirgends erstattet.
Für PK = Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes muss der AN nach meiner Kenntnis einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse haben. Und dies ist bei geringfügig Beschäftigten ja gerade nicht der Fall.
Wenn also § 616 BGB wirksam ausgeschlossen ist (d.h. der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet), müsste PO = Pflege Kind ohne Krankengeld geschlüsselt werden. In dem Fall bekommt der AN von keiner Seite ein Entgelt.
Danke