abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Minijob mindestbeitrag Rentenversicherung

2
letzte Antwort am 26.09.2023 16:30:48 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
findus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
367 Mal angesehen

Hallo zusammen!

 

Bei Minijobbern wird bei bestimmten Voraussetzungen der RV-Beitrag von mind. 175 Euro 

berechnet, wenn man darunter ist.

 

Wo kann man das deaktivieren? Muss eine Null-Abrechnung erstellen..

 

Danke im voraus!

 

Micha

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
357 Mal angesehen

Wenn der Minijobber keine weitere Beschäftigung hat (weiteren Minijob oder Hauptbeschäftigung) ist das Mindestentgelt für die RV 175 €.

 

Ist er Mehrfachbeschäftigt, so kann unter Personaldaten > Sozialversicherung > Mehrfachbeschäftigung > Allgemeine Daten, der Haken bei "Verzicht auf Mindestbeitragsberechnung bei Aufstockung der RV".

 

Dann wird vom tatsächlichen Brutto berechnet. Es ist sicher zu stellen, dass die AN-RV-Beiträge das Mindestentgelt erreicht wird.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
351 Mal angesehen

@findus  schrieb:

Muss eine Null-Abrechnung erstellen..

 

 


Was heißt das? Soll der AN kein Entgelt erhalten? Dann muss eine entsprechende Unterbrechung erfasst werden - allerdings kommt dann keine Null-Abrechnung sondern im Normalfall gar keine Abrechnung.

2
letzte Antwort am 26.09.2023 16:30:48 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage