Hallo zusammen!
Bei Minijobbern wird bei bestimmten Voraussetzungen der RV-Beitrag von mind. 175 Euro
berechnet, wenn man darunter ist.
Wo kann man das deaktivieren? Muss eine Null-Abrechnung erstellen..
Danke im voraus!
Micha
Wenn der Minijobber keine weitere Beschäftigung hat (weiteren Minijob oder Hauptbeschäftigung) ist das Mindestentgelt für die RV 175 €.
Ist er Mehrfachbeschäftigt, so kann unter Personaldaten > Sozialversicherung > Mehrfachbeschäftigung > Allgemeine Daten, der Haken bei "Verzicht auf Mindestbeitragsberechnung bei Aufstockung der RV".
Dann wird vom tatsächlichen Brutto berechnet. Es ist sicher zu stellen, dass die AN-RV-Beiträge das Mindestentgelt erreicht wird.
@findus schrieb:Muss eine Null-Abrechnung erstellen..
Was heißt das? Soll der AN kein Entgelt erhalten? Dann muss eine entsprechende Unterbrechung erfasst werden - allerdings kommt dann keine Null-Abrechnung sondern im Normalfall gar keine Abrechnung.