Hallo Community,
folgende Fall liegt nun bei mir auf dem Tisch.
Ich erhalte am 22.12. von Fastdocs die Meldung, dass ein Mandant eine neue Mitarbeiterin anmelden will. Ich lege über Fastdocs die mandantenspezifische Daten an (Mandantennummer, Mitarbeiternummer, Importdatei). So, nun müsste ja die Mitarbeiterin alles ausfüllen und ich bekomme dann von Fastdocs alles Daten zum importieren. Es kam nie zu einer Rückmeldung. Hab gedacht, das mit der Mitarbeiterin hat sich erledigt. Das nur mal zur Vorgeschichte.
Gestern schreibt mir der Mandant, dass er nun festgestellt hat, dass die Mitarbeiterin nie angemeldet wurde und mit der Bitte, dringend die Lohnabrechnungen zu erstellen. In der gleichen Mail schickt er mir die fristlose Kündigung zum 05.01. Sowie den Arbeitsvertrag (Eintrittsdatum 01.12.) mit der Bitte ich soll sie rückwirkend anmelden. Als ich nachfragte, warum er sich nicht gemeldet hat, da es ja bei den Lohnabrechnungen im Dezember spätestens im Januar aufgefallen wäre, kam nur er achtet nun drauf. Auf die Nachfrage, ob Gehalt ausbezahlt wurde und wieviel keine Antwort.
Meine Frage, kann ich eine Mitarbeiterin rückwirkend anmelden, obwohl nun in der Zwischenzeit gekündigt wurde? Und man sollte ja eine Mitarbeiterin innerhalb 6 Wochen anmelden.
Das ist doch bei diesem Mandant total schief gelaufen.
Weiß jemand, ob das möglich ist? Rückwirkend anmelden? Hat es Konsequenzen?
Vielen lieben Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die rückwirkende Meldung stellt kein Problem dar, sollte aber wegen des möglichen Entstehungsprinzips in 2021 im Februar 2022 abgeschlossen werden.
Grundsätzlich können Sie alle Sachverhalte bis zu einem Jahr rückwirkend in DATEV-Lohnprogrammen abbilden. Rechtliche Konsequenzen gibt es bei normalen und gut geführten Lohnmandaten i.d.R. nie (Säumniszuschläge u. Mahngebühren könnten allerdings anfallen).
Vielen Dank für die Antwort! Hat mir sehr geholfen!