Liebe Community,
leider habe ich noch nicht so viel Erfahrung im Bereich Mutterschutz und betriebsbedingte Kündigung. Mir liegt folgender Fall vor:
Eine Arbeitnehmerin ist bis Mitte des Monats in Mutterschutz. Unser Mandant uns aber jetzt mitgeteilt, dass er seinen Betrieb zum Ende des vorangegangenen Monats geschlossen hat. Wie muss die Abmeldung für die Arbeitnehmerin erfolgen? Und sind sonst noch Besonderheiten zu beachten?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
bitte nicht einfach abmelden. Hier muss der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin miteinander kommunizieren und ggf. ein Rechtsanwalt und das Gewerbeaufsichtsamt (da wo die Anmeldung der Schwangeren erfolgte ) zurate gezogen werden. Ich hatte so einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren und der Arbeitgeber musste hier richtig zahlen, weil die Arbeitnehmerin mit Zeugen erschienen ist und arbeiten wollte und Arbeitgeber eigentlich nicht mehr bestand.