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Mutterschutz/Elternzeit und vermögenswirksame Leistung

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letzte Antwort am 08.10.2020 12:41:57 von Matthias_Platz
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schwaiger
Beginner
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Hallo 

ich habe folgendes Problem:

Ein AG hat bis einschließlich April 2020 40€ AG-finanzierte VL auf der Lohnabrechnung einer schwangeren Angestellten (soz.vers.pflichtig) abgerechnet und überwiesen - die AN`in geht Mitte April in den Mutterschutz mit anschließender Elternzeit - der AG vergißt jedoch den VL -Dauerauftrag zu stoppen und zahlt diesen bis einschließlich September 2020 auf den Bausparvertrag der AN`in weiter, ohne diesen über den Lohn abzurechnen.

 

Nachdem dieser Umstand nun bekannt ist, würde der AG gern auf die Rückforderung der VL verzichten.

 

Nun meine Frage: Kann man die VL auch in Zeiten des Mutterschutzes/Elternzeit weiterzahlen und vor allem wie könnte ich diese 5Monate edv-technisch lösen?

Auf der Lohnabrechnung standen bis 04.2020 immer nur der Grundlohn und die 40€ VL-  danach dann halt der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - seit 08.2020 wird keine Abrechnung mehr erstellt (Elternzeit)

Gruß

Andrea Schwaiger

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

ich wäre hier bei einem sonstigen Bezug.

 

Der Arbeitgeber verzichtet ja erst jetzt auf eine ihm nun bekannt gewordene Forderung. Das es sich um einen Ausfluss aus dem Arbeitsverhältnis handelt, sollte klar sein.

 

Ich würde daher den Betrag als sonstigen Bezug lohnsteuer- und beitragspflichtig netto hochrechnen.

 

Auf das Elterngeld wird dann auch keine Anrechnung vorgenommen, da es sich um einen sonstigen Bezug handelt.

 

Das ist meine Überlegung und gebe keine Gewähr auf Richtigkeit.

 

Sollte es sich doch um rückwirkend laufende Bezüge handeln, wovon ich nicht ausgehe, so müsste eine Anrechnung auf das Elterngeld vorgenommen werden. 

 

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

wenn der Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin - wie in Ihrem Beispiel - die AG-finanzierten VWL Beiträge während des Mutterschutzes und der Elternzeit weiterzahlt, bezeichnet man das als "weitergewährte AG-Leistungen während Unterbrechnung bzw. bei Sozialleistungsbezug". 


Wie Sie das im Programm Lohn und Gehalt umsetzen können, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303170 Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung 

 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

 

Matthias Platz

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.10.2020 12:41:57 von Matthias_Platz
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