Ein privat versicherter Arbeitnehmer macht rückwirkend bis 2019 einen zusätzlichen AG-Zuschuss zur PKV seines Kindes geltend. Der Anwalt des Mandanten hält den Anspruch für begründet.
LuG führt eine Nachberechnung anhand der berichtigten Stammdaten nur bis 2022 durch. Eine manuelle Eingabe des Zuschusses in der Monatserfassung mit Lohnart 9852 ist nicht zulässig. Wie kann der Zuschuss für 2019, 2020, 2021 abgerechnet werden?
Hallo,
in Lohn und Gehalt können Sie den Betrag lediglich mit einer individuellen Nettobezugslohnart innerhalb der Rückrechnungstiefe (aktuelles Jahr und Vorjahr) abrechnen.