abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nachzuschlag pfändbar?

1
letzte Antwort am 25.06.2020 20:01:55 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Makü
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
283 Mal angesehen

Liebe Community,

unseres Wissens sind Nachtzuschläge komplett nicht pfändbar. Bei der in Lodas hinterlegten Stammlohnart 770 Nachtzuschlag ist in der Pfändbarkeit allerdings halb pfändbar, bzw. Unterhaltspf. 3/4 pfändbar hinterlegt.

Wir sind etwas verwundert, da in den Datev Stammlohnarten doch eigentlich die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Ist dies ein Fehler in der Stammlohnart oder übersehen wir hier etwas?

Danke für eure Rückmeldung

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
261 Mal angesehen

Hallo,


die Lohnarten werden zwar bzgl. der Pfändbarkeit von uns vorbelegt. - Jedoch ist immer zu prüfen, ob die Einstellungen für Ihren Pfändungsbeschluss passen.


Bitte berücksichtigen Sie, dass die 700er Lohnarten für den Öffentlichen Dienst vorgesehen sind.


Weitere Infos zu SFN-Zuschlägen finden Sie im Dokument 9219428 - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge).

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 25.06.2020 20:01:55 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage