Hallo liebe Community,
als Anfänger sind mir manche Abläufe nicht vertraut weshalb ich auf eure Hilfe hoffe.
Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber nach einreichung der Quittung einen Betrag direkt ausgezahlt (Büromöbel).
Ich soll über die Gehaltsabrechnung das ganze abbilden.
Ich habe die Lohnart 230 gewählt hier wird dann auf den Bruttobetrag hochgerechnet.
Dann muss ich einen Nettoabzug anlegen über den bereits erhaltenen Nettobetrag ist das richtig?
Im Voraus vielen Dank
Hallo,
so einfach ist das ganze nicht.
Aus meiner Sicht handelt es sich lediglich um einen Auslagenersatz, d. h. der AN hat Büromöbel für die Firma gekauft und bekommt von der Firma gegen Vorlage der Quittungen das Geld erstattet.
In dem Fall müssen Sie einen Nettobezug anlegen, da die Erstattung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Eine Hochrechnung darf nicht erfolgen.
Bzgl. der Kontierung etc. müssen Sie sich mit dem Buchhalter in Verbindung setzen.
Generell würde ich solche Themen nicht über die Lohnabrechnung laufen lassen, sondern separat davon überweisen.
Hallo björn,
ich danke dir für deine Antwort.
Ich habe nun nochmal viel mit dem Mandanten gesprochen und es stellt sich raus, dass es sich um einen Eigentumsübertrag handelt. Also die Mitarbeiter behalten die Möbel auch nach dem ausscheiden aus der Firma.
Laut des Mandanten soll also die Versteuerung und Verbeitragung über den Lohn laufen. Diese Versteuerung und Verbeitragung übernimmt der Arbeitgeber.
Vielleicht gibt es hier auch nochmal Meinungen zu?
Vielen Dank vorab.
So einen Fall hatte ich bisher dann auch noch nicht.
Sollten Sie nach Prüfung des Sachverhalts dazukommen, dass ein pauschalversteuerter Sachbezug mit 30% pauschale Lohnsteuer in Betracht kommt dann wäre das folgende Dokument für Sie hilfreich: DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035160
Aber wie gesagt Sie müssen das dann noch prüfen, ob eine pauschalierter Sachbezug vorliegt oder nicht.