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Pauschalsteuer auf Arbeitnehmer abwälzen

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letzte Antwort am 27.06.2023 12:50:20 von MikeWHerbs
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Frauke24
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich benötige Eure Hilfe.

 

Unsere Monteuere sollen für Ihren Einsatz den doppelten Verpflegungsmehraufwand erhalten.

Dieser Betrag muss mit 25 % pauschal versteuert werden. Ich habe die LOA 202 "Festbezug mtl. Versteuerung" angelegt und die Steuer und SV Behandlung geändert in 48 "pauschalversteuerte Bezüge, 25%,sv-frei".

 

Aber was oder wo muss ich was erfassen, damit der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer trägt? Kann mir jemand dazu Hilfestellung geben.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

 

 

 

 

Hayen
Aufsteiger
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jjunker
Allwissender
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Denkanstoß: --> Für wie viel Rückfragen der Art: "jetzt kriegen wir das doppelte und müssen es (fälschlicherweise in der Annahme alles) versteuern!"

wird das Abwälzen der Steuer auf die AN sorgen, und wie hoch ist der Betrag?

--> Wenn das in guter Relation für den AG steht in Ordnung habe ich nichts gesagt. 🤗

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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Frauke24
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Nein, natürlich soll nicht der gesamte Betrag pauschal versteuert werden. Bei einem Tagessatz von z.B. 28€ bleiben diese st- und sv-frei. Der Arbeitgeber kann aber den doppelten Betrag dem Mitarbeiter gewähren und nur dieser wird pauschal versteuert.

 

Ich habe die Lösung für mein Problem.

 

Die Pauschalsteuer muss manuell errechnet werden und über die LOA 888 in der Abrechnung als Minusbetrag erfasst werden. Eine Automatik im Abrechnungssystem gibt es in diesem Fall leider nicht.

 

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
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High,

 

weshalb möchte denn der Arbeitgeber nicht einfach die Pauschalsteuer übernehmen?

 

Das wollte jjunker wohl andeuten, ob es tatsächlich auf die paar Euronen ankommt?

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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letzte Antwort am 27.06.2023 12:50:20 von MikeWHerbs
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