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Personengruppe 112 "Mitarbeitende Familienangehör. in der Landwirt

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letzte Antwort am 03.03.2020 17:59:18 von KaWePü
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Lärrii
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Hallo,

 

ich benötige Hilfe bei folgender Lohnabrechnung. 

Personengruppe 112 "Mitarbeitende Familienangehör. in der Landwirt

Beitragsgruppen 4111

Krankenkasse: LKK SVLFG, Landw. KK, Stuttgart

Steuerklasse: 1

Konfession: ev

 

Besonderheit: der KV/PV-Beitrag wird vom AG übernommen

 

Beispiel:

LohnsteuertabelleLohnsteuertabelle

 

Wie muss das im LODAS eingestellt werden ? Aus meiner Erfahrung, in der Schnellerfassung die Personengruppe 112 und in den Allgemeinen SV-Daten die Krankenkasse, sowie der Beitragsgruppenschlüssel 4111 auswählen. Habe ich irgendetwas vergessen?

Nach meinen Angaben berechnet es mir immer die Lohnsteuer mit "privat Krankenversicherung ohne Nachweis" lt. Lohnsteuertabelle. Der Arbeitnehmer ist aber "gesetzlich" krankenversichert. Muss hier in den Einstellungen noch was beachtet werden? So muss der Arbeitnehmer ja soviel Lohnsteuer bezahlen wie ein "privat krankenversicherter" oder hat das einen Hintergrund?!

 

Über viele Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

 

Im Voraus besten Dank vorab.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Lari

 

 

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KaWePü
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Die vorgenommenen Einstellungen sind soweit richtig.

 

Und es ist auch richtig, dass die einzubehaltene Lohnsteuer höher ist.

 

Der MiFa in der Landwirtschaft hat keine eigenen Aufwendungen zur KV/PV. Demnach ist die Vorsorgepauschale, die bei der LSt berücksichtigt wird, niedriger als bei "normal" gesetzlich Versicherten. Genauso wird bei den Privaten. Daraus entsteht folglich eine höhere einzubehaltende LSt.

 

Ich hoffe, dass ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe.

 

VG

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Lärrii
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. 

Also das ganze kam jetzt im Jahr 2020 erstmalig auf da der Arbeitnehmer nun ca. 50€ weniger von seinem Gehalt hat. Ist das korrekt ? 
Im Jahr 2019 war dies nämlich nicht so. 

Außer die Sachbearbeiterin wo das letztes Jahr gemacht hat hatte einen Fehler drin gehabt. 


Im Voraus vielen Dank vorab. 

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KaWePü
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Nachricht 4 von 4
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Die zu berücksichtigende Vorsorgepauschale ändert sich natürlich von Jahr zu Jahr.

 

Die MiFa's hatten in 2019 auch eine etwas höhere LSt als die "normalen Gesetzlichen".

 

In 2020 ist die einzubehaltende LSt höher als in 2019 bei den MiFa's.

 

Wenn in 2019 richtig geschlüsselt wurde, dann wird ja auch der Lohn richtig ausgerechnet.

 

Eine Ferndiagnose ist natürlich immer etwas schwierig. Am besten 2019 und 2020 vergleichen und manuell nachrechnen?!

 

VG

 

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letzte Antwort am 03.03.2020 17:59:18 von KaWePü
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