abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Probleme Beitragsschätzung Wechsel Lohn und Gehalt nach LODAS

1
letzte Antwort am 30.01.2020 09:40:37 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
burggrjo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
326 Mal angesehen

Hallo Zusammen

 

wir haben Daten vom Vorberater übernommen, der die Lohnabrechnung über Lohn und Gehalt erstellt hat. Wir führen die Lohnabrechnung über LODAS durch. Der Mandant wurde bzgl. der Sozialversicherung über die Beitragsschätzung abgewickelt. Konkret bedeutet dies, dass die SV für Januar 2020 durch die Schätzung im Dezember 2019 ausgerechnet im Beitragsnachweis an die SV gemeldet wurde.

 

Bei Erstellung der Lohnabrechnung 01/2020 hat meine Sachbearbeiterin die Werte aus dem Beitragsnachweis 01/2020 unter Mandantendaten->Sozialversicherung->Differenzvorträge gemäß eines Infodokuments (Nummer ist leider nicht mehr bekannt) erfasst. Allerdings ist es so, dass mit der Lohnabrechnung Januar 2020 ein neuer Beitragsnachweis für Januar 2020 erstellt wurde, was falsch ist, da hier der Nachweis für 02/2020 hätte erstellt werden müssen. Dieser wurde vom Programm leider ohne Restbeitragsrechnung Januar 2020 erstellt.

 

Kennt hier jemand das Problem und weiß, wo die Werte einzutragen sind?

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
297 Mal angesehen

Hallo,


wie die Schätzwerte in LODAS erfasst werden können, finden Sie unter Punkt 2.2.12 der Dokumentennummer 1070158 "Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit".


Der Programmpfad, der von Ihnen beschrieben wurde ist korrekt. Wichtig ist aber, dass die geänderten Stammdaten vor der ersten Monatsabrechnung per Stammdatensendung - separat und nicht zusammen mit einer Monatsabrechnung - zur Verarbeitung in das Rechenzentrum gesendet werden.


Da die Differenzwerte nur dann berücksichtigt werden können, wenn für den (neuen) Mandanten noch kein Abrechnungsstand im Rechenzentrum vorhanden ist, ist eine Korrektur in Ihrem bestehenden Mandanten leider nicht mehr möglich.


Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit den betroffenen Krankenkassen, ob eine manuelle Korrektur über SVnet möglich ist.


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 30.01.2020 09:40:37 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage